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MARKTANTEIL in Verpackung Druck

Verpackung Druck - MARKTANTEIL

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Stellen-Angebot
29.05.09 09:20

Spartenleiter/in Rigid Applications; Dienstsitz: Nordbaden

Unser Mandant ist ein überaus erfolgreiches, inhabergeführtes Unternehmen mit Stammsitz im Südwesten Deutschlands. Basierend auf einer fast 5 Jahrzehnte währenden Erfahrung hat sich das Unternehmen in einer technologisch höchst anspruchsvollen Nische als Partner u. a. des Verpackungsmaschinenbaus einen Spitzenplatz erobert und beschäftigt in den Produktionsstätten in Deutschland und den USA sowie in weiteren Technologiezentren weltweit ca. 220 Mitarbeiter. Der Bereich Packaging stellt eins von drei Geschäftsfeldern des Unternehmens dar. Für dieses expandierende Geschäftsfeld suchen wir eine/n vertriebsstarke/n, international tätige/n Vertriebsingenieur/in als Spartenleiter/in Der/die Stelleninhaber/in ist zuständig für die Sparte „Rigid Applications“ (thermogeformte Verpackungen, Schalen, Becher, Blister etc.) innerhalb des Geschäftsbereichs PACKAGING Aufgaben und Verantwortungsbereich: · Einhaltung der verabschiedeten Jahresbudgets inkl. Beiträge zur strategischen Unternehmensplanung und Budgetierung für die Sparte „Rigid Applications“ · Jährliche Steigerung des Marktanteils in der Sparte „Rigid Applications“ gemäß der Unternehmensvorgaben · Erschließung neuer Märkte durch den Aufbau einer internationalen Vertriebsstruktur für die Sparte „Rigid Applications“ durch eigene Mitarbeiter, Distributoren und Vertreter · Konsequenter Ausbau der Vertriebsorganisation innerhalb der Sparte „Rigid Applications“ einschließlich Personalplanung, -beschaffung und –implementierung. · Personalführung, -organisation und -schulung einschließlich Festlegung und Überprüfung von Zielvereinbarungen · Intensive Kundenbetreuung zur nachhaltigen Bindung an das Unternehmen · Erstellen von Marketing- & Businessplänen für die Sparte „Rigid Applications“ mit Markt- und Wettbewerbsanalysen · Regelmäßige Strategiesitzungen mit dem Verkaufsleiter und den Vertriebsmitarbeitern des Geschäftsbereiches PACKAGING · Angebotserstellung und Projektbearbeitung über CRM mit vollständigen und eindeutigen Pflichtenheften · Auftragsbeschaffung im Rahmen abgestimmter Verkaufsrichtlinien · Technische Klärung der Aufträge vor Weiterleitung an das Projektmanagement bzw. an den Vertriebsinnendienst mit entsprechender Dokumentation im CRM · Kompetente anwendungstechnische Beratung und Vorführung entsprechender Maschinentechnik · Erstellung der V
Dr. Loetzke Personal- und Managementberatung GmbH Alte Poststr. 38 D-47877 Willich Tel: +492154811640 info@dr-loetzke.de www.dr-loetzke.de
 
Branchennachricht
08.03.09

Novellierte Verpackungsverordnung zementiert Grünen Punkt-Müllkonzern, fördert Preisdumping und unseriöse Recyclingmethoden

Kritik von Abfallexperten Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de , die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de ; www.ne-na.de
 
Branchennachricht
26.02.09

Kritik von Abfallexperten: Novellierte Verpackungsverordnung zementiert Grünen Punkt-Müllkonzern, fördert Preisdumping und unseriöse Recyclingmethoden

Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de; www.ne-na.de
 
Branchennachricht
05.04.07

Dosenpfand verfehlt Wirkung

(openPR) - Nürnberg/Bonn - Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist der Mehrweganteil bei Erfrischungsgetränken, Wasser und Fruchtsäften im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2006 auf 34,9 Prozent zurückgegangen. Vor der Einführung des Einwegpfandes betrug die Mehrwegquote für alkoholfreie Getränke noch 51,4 Prozent. Besonders drastisch sind die Rückgänge bei Wasser: 2002 wurden 69,5 Prozent in Mehrwegverpackungen abgefüllt - 2006 waren es nur noch 44,8 Prozent. Bei den fruchthaltigen Getränken liege die Mehrwegquote bei 10,2 Prozent. "Bei den Verpackungsarten für alkoholfreie Getränke befindet sich die Einweg-PET-Flasche auf einem ungehinderten Vormarsch. Sie hat inzwischen einen Marktanteil von 50,7 Prozent", so die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) www.wafg-online.de. Das Einwegpfand hat nach Ansicht der wafg die vom Bundesumweltministerium beabsichtigte Lenkungswirkung "vollkommen verfehlt". Dies sei auch auf die "unprofessionelle" Einführung zurückzuführen. Die wafg erinnert daran, dass der deutsche Gesetzgeber zum 1. Januar 2003 zwar eine Pfandpflicht für bestimmte Getränke-Einweg-Verpackungen eingeführt hat, es aber versäumt habe, einen Ordnungsrahmen für ein einheitliches Rücknahmesystem aufzustellen. Statt dessen wurden bis April 2006 "großzügig" sogenannte Insellösungen zugelassen, die das Einweggeschäft insbesondere bei Discountern stark gefördert hätten. Auch für 2007 erwartet die Vereinigung weitere Zuwächse der Einweggebinde. Denn auch der traditionelle Lebensmitteleinzelhandel liste nach der Phase des Abwartens zunehmend mehr Einweg. Umweltexperten verlangen neue Regeln für das Dosenpfand: Die vom Verbraucher gezahlten Pfandbeträge sollten treuhändisch von einer neutralen Stelle verwaltet werden, damit Handelskonzerne nicht mehr mit den Pfandgewinnen kalkulieren könnten. Nach Angaben der Mehrwegbranche betreiben vor allen Dingen die Discounter einen ruinösen Preiskampf: "Brunnen und Brauereien können ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht über einen immer weiter nach unten angepassten Preis aufrecht erhalten. Alle Branchenkenner wissen, dass Mineralwasser, abgefüllt in eine 1,5 Liter-PET-Flasche, mehr kosten muss als die in den Discountern gängigen 19 Cent. In diesem Preis sind auch die hohen PET-Preise, die Lohnkosten, Maschinenstundensätze, Transport und Logistik enthalten", so die Analyse des Fachdienstes "drinkpack direct" www.drinkpack.net . Ohne Quersubventionierung könne Einweg nicht so billig verkauft werden. "Die Politik liefert den Discountern ein kostenloses Kundenbindungsprogramm. Normalerweise kalkulieren diese Konzerne einen Erlös von 10 Prozent. Mit den Pfandeinnahmen über die nicht zurückgebrachten Einwegflaschen erwirtschaften die Discounter mit dem Segen der Bundesregierung eine Spanne von über 40 Prozent. Die lachen sich ins Fäustchen", kritisiert Ullrich Schweizer, Marketing-Geschäftsführer der Firma Hassia Mineralquellen www.hassia.com . "Durch die eingesparten Gebühren für den Grünen Punkt, durch Pfandschlupf und Recyclingeinnahmen für das sortenreine Verpackungsmaterial erzielen die Discounter jährliche Mehrerlöse von über 400 Mio. Euro. Mit diesem Geld können sie über Quersubventionen den Preis für Mineralwasser in Einwegflaschen künstlich niedrig halten", moniert Andreas Rottke, Vorstandschef der Genossenschaft Deutscher Brunnen www.gdb.de . Experten rechnen damit, dass die Mehrwegquote in Deutschland unter 20 Prozent sinken könnte, wie es bereits in Österreich und der Schweiz der Fall sei. "Die Bundesregierung ist nach der Verpackungsverordnung verpflichtet, spätestens bis zum Januar 2010 den Status quo zu überprüfen: Die aktuelle Negativentwicklung von Mehrweg zeigt allerdings, dass man so lange nicht warten kann", warnt Rottke. Im jetzt vorgelegten Novellierungsentwurf wolle die Bundesregierung das heiße Eisen Dosenpfand nicht anpacken. Man kapriziere sich auf die Trittbrettfahrerprobleme des Grünen Punktes, die es allerdings schon immer gegeben habe. Medienbüro.sohn V.i.S.d.P: Gunnar Sohn Ettighoffer Strasse 26a 53123 Bonn Germany Telefon: +49228620447 Telefax: +492286204475 medienbuero@sohn.de Online-Nachrichtendienst NeueNachricht www.ne-na.de. Quelle: www.openpr.de
 
Branchennachricht
27.10.06

Ifeu-Ökobilanz: Getränkekarton besser als PET-Flasche - Standortbestimmung für den deutschen Verpackungsmarkt

Von Gunnar Sohn Heidelberg - Eine neue Ökobilanz des Instituts für Energie und Umweltforschung (IFEU) http://www.ifeu.org, Heidelberg, sieht den Getränkekarton als ökologisch vorteilhafter an als die Kunststoff-Flasche aus PET: Im direkten Vergleich mit PET sind „bei allen durchgeführten Systemvergleichen ökologische Vorteile erkennbar“, heißt es in der Studie. „Die Ergebnisse zeigen, dass der Getränkekarton vom Umweltbundesamt (UBA) zu Recht als eine ‘ökologisch vorteilhafte’ Verpackung qualifiziert wird und daher vom Pfand befreit ist“, kommentierte Wilhelm Wallmann, Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN) http://www.getraenkekarton.de, die Ergebnisse. Der FKN habe die Studie in Auftrag gegeben, weil in den vergangenen Jahren viele neue Verpackungen auf den Markt gekommen seien. Außerdem hätten die Pfandregeln der Verpackungsverordnung die Getränke- und Verpackungsmärkte erheblich in Bewegung gebracht: Bei Bekanntgabe der Ergebnisse der letzten UBA-Ökobilanzen vor vier Jahren habe die PET-Flasche zum Beispiel bei fruchthaltigen Getränken keine Rolle gespielt. Inzwischen habe sie Mehrwegverpackungen und Einweg-Glasflaschen weitgehend verdrängt. Bei Milchgetränken sei eine ähnliche Entwicklung nicht ausgeschlossen. Die Studie bilanziert Getränkekartons und PET-Flaschen mit einem Füllvolumen von 0,2 bis 1,5 Liter für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Eistee, Milchmischgetränke und Frischmilch mit unterschiedlich langer Haltbarkeitsdauer. Es wurden Verpackungen untersucht, die 2005 auf dem deutschen Markt vertreten waren. Beim Getränkekarton sind alle Verpackungs-Varianten entsprechend ihrer Marktanteile berücksichtigt. Damit bildet die Studie den Gesamtmarkt repräsentativ ab. Darüber hinaus wurden in einem „Zukunftszenario 2010“ technologisch denkbare Optimierungen der PET-Flasche – wie geringere Flaschengewichte – unterstellt und mit aktuellen Getränkekartons verglichen. „Mit dieser konservativen Rechnung ‘alt gegen neu’ wollten wir auf der sicheren Seite sein“, so Wallmann. Ein weiteres „Zukunftszenario“ betrifft die 1-Liter-PET-Milchflasche, die man derzeit in Deutschland nicht kaufen kann, die aber in einigen Nachbarländern angeboten wird. Die Studie unterscheidet zwischen Verpackungen mit unterschiedlichen Barriere-Eigenschaften. So werden für empfindliche Produkten wie Säfte Verpackungen eingesetzt, die das Eindringen von Licht und Luftsauerstoff weitgehend verhindern und eine Haltbarkeit des Produkts von bis zu 12 Monaten ermöglichen. Bei Getränkekartons wird zu diesem Zweck eine Aluminiumfolie verwendet. Kunststoffflaschen werden aus mehreren Lagen hergestellt oder beschichtet. Aufgrund des höheren Materialaufwandes schneiden diese Verpackungen generell schlechter ab, als Verpackungen mit geringerer Barrierewirkung. Dies gilt für Verpackungen, in denen Eistee und Frischmilchprodukte abgefüllt werden . Bei 1-Liter-Verpackungen für Fruchtgetränke mit langer Mindesthaltbarkeitsdauer liegt der Getränkekarton in sechs von acht Wirkungskategorien vor PET. Bei kleineren Packungsgrößen ergibt sich ein ähnliches Bild. „Bemerkenswert“, so die Autoren der Studie, „ ist der große Unterschied bei Treibhauseffekt und fossilem Ressourcenverbrauch.“ Diese Kategorien werden vom Umweltbundesamt in ihrer ökologischen Bedeutung als „sehr groß“ oder „groß“ eingestuft. Nicht so deutlich fallen die Unterschiede bei den 1,5-Liter-Eisteeverpackungen aus. Dort werden sogenannte „PET-Monolayer-Flaschen“ ohne Barriere eingesetzt. Beim Vergleich von Verpackungen für Milchmischgetränken mit kurzer Mindesthaltbarkeitsdauer ist der Getränkekarton mit Ausnahme der Kategorien „Aquatische Eutrophierung“ und „Naturraumbeanspruchung Forst“ in allen anderen Fällen ökologisch günstiger. Bei Frischmilch zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier legt das Autorenteam besonderen Wert auf die Feststellung: „Beim Treibhauseffekt und fossilem Ressourcenverbrauch ist der Systemunterschied zwischen Karton und PET-Flasche noch deutlicher ausgeprägt als bei den betrachteten Saft- und Eistee-Verpackungen.“ Quelle: www.pressemitteilung.ws
 
Branchennachricht
28.09.06

Verpackungsverordnung soll überarbeitet werden

Berlin, www.ne-na.de - Das Bundesumweltministerium hat sich mit den mit Teilen von Industrie und Handel über die Grundzüge einer Novelle der Verpackungsverordnung verständigt. "Wir wollen die haushaltsnahe Entsorgung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichern, Schlupflöcher für Trittbrettfahrer schließen und zugleich die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb verbessern", sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig. Die geplante Novelle werde eine klare Trennung der Tätigkeitsfelder von dualen Systemen und Selbstentsorgern sowie mehr Wettbewerb unter den dualen Systemen herbeiführen. "Die Bürgerinnen und Bürger sollen wie gewohnt auf die effiziente haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen zurückgreifen können", sagte Machnig. In Zukunft sollen alle Verpackungen, die in den Verkauf gelangen und zur Abgabe an private Haushalte bestimmt sind, bei einem dualen System zu lizenzieren sein. Verpackungen die im gewerblichen Bereich anfallen, dazu zählen auch Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäusern sowie Bildungseinrichtungen, müssen von den Einrichtungen selbst entsorgt werden. An diesen Stellen werde eine Entsorgung durch haushaltsnahe Systeme nicht mehr zulässig sein. „Vollständigkeitserklärungen, die von Wirtschaftsprüfern testiert werden, sollen die Transparenz und Kontrolle verbessern. Aus den Erklärungen wird hervorgehen, in welchem Umfang der Vertreiber Verpackungen in Verkehr bringt, die für private Haushalte beziehungsweise Gewerbe bestimmt sind. Darüber hinaus sollen die Bedingungen für den Wettbewerb bei der Entsorgung verbessert werden. Entsorgungsdienstleistungen werden künftig nicht mehr allein durch den Marktführer, sondern jeweils in einzelnen Erfassungsgebieten durch unterschiedliche duale Systeme ausgeschrieben“, teilte das BMU mit. Der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) hält die vom Bundesumweltministerium vorgestellten Eckpunkte für unzureichend. „Hier soll offensichtlich unter dem Deckmäntelchen der Lösung der Trittbrettfahrerproblematik und der Schaffung von mehr Wettbewerb nur ein drohender finanzieller Kollaps der DSD GmbH abgewehrt werden“, so VKS-Chef Rüdiger Siechau: „Die kleine Novelle wird dem Anspruch, die Entsorgung von Verkaufsverpackungen in Deutschland auf eine langfristige sichere Grundlage unter Beibehaltung hoher ökologischer Standards zu stellen, nicht gerecht“. Michael Brand, CDU/CSU-Berichterstatter für Abfallwirtschaft, warf dem BMU vor, es bei der Novellierung der Verpackungsverordnung „auch unter dem Druck von Lobbyisten" an der notwendigen Gründlichkeit fehlen zu lassen. Er warnte, dass die angestrebte rechtliche Neufassung den Wettbewerb erheblich behindere und das Quasi-Monopol DSD begünstige. Beim Bundeskartellamt liegen Beschwerden vor, dass das DSD ihre Marktposition mit teils fragwürdigen Methoden verteidige. Unter anderem geht es dabei um neue Rahmenverträge, die das DSD mit Aldi und anderen großen Discountern abgeschlossen hat. Die Handelsketten übernehmen darin die Abführung der Lizenzentgelte für sämtliche bei ihnen gelistete Waren. Hersteller und Abfüller können also nicht mehr auf konkurrierende duale Systeme ausweichen. Langfristige Ausschließlichkeitsverträge oder Rahmenverträge mit Handelsketten dürften den Wettbewerb nicht durch die Hintertür aushebeln, so Kartellamtspräsident Ulf Böge. Ähnlich sieht es die mittelständische Entsorgungswirtschaft: Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung wendet sich strikt gegen die jüngst begonnene Praxis der exklusiven Lizenzierung von Verkaufsverpackungen durch Discounter und große Handelsunternehmen. "Dies höhlt die in der Verpackungsverordnung festgeschriebene Produktverantwortung aus und wird zu Nachfrageoligopolen bei der Lizenzierung führen." Das führe zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen, die zu Lasten der unabhängigen Handelsunternehmen gehen und den gerade beginnenden Wettbewerb der Dualen Systeme erheblich behindern. Ein weiteres Problem sehen Umweltexperten auch mit der geplanten Novelle nicht gelöst. Es sind Firmen, die sich überhaupt nicht an den Kosten für die Verpackungsentsorgung beteiligen. Der Marktanteil der Totalverweigerer liegt je nach Verpackungsart zwischen 20 bis 50 Prozent. Der jährliche Einnahmeausfall wird von der Entsorgungswirtschaft mit 500 Millionen Euro beziffert. Umweltökonomen sehen die Ursache für das sogenannte „Free-Rider-Problem“ in der falschen Konstruktion der Verpackungsverordnung. Die Verpackungswirtschaft müsse Auflagen erfüllen, die sie überhaupt nicht beeinflussen könne. Es gebe Vertriebswege, die man nur schlecht kontrollieren könne. Der Arbeitsentwurf für eine Novelle der Verpackungsverordnung soll noch im Oktober vorgelegt werden, mit einer Kabinettsentscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Bundestag und Bundesrat müssen der Verpackungsverordnung jeweils zustimmen. Quelle: www.pressemitteilung.ws
 
Branchennachricht
18.09.06

BSVV: Änderung der Verpackungsverordnung nach BMU-Willen brächte massive Nachteile für Verbraucher und Wirtschaft

Der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) ist zusammen mit zahlreichen Handelsunternehmen nicht zu einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gewünschten gemeinsamen Erklärung der Wirtschaftsbeteiligten über die Grundzüge einer Änderung der Verpackungsverordnung bereit. BSVV und große Teile des Handels begründen ihre Haltung mit den massiven Nachteilen, die die vom BMU geplante Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV) für die Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen und ihre Kunden mit sich brächte. Die vom BMU geplante Aufgabentrennung zwischen Selbstentsorgern und dualen Systemen würde zu einem Anschlusszwang für Verkaufsverpackungen, die an den Endverbraucher vertrieben werden, an duale Systeme und zu deutlichen Kostenerhöhungen führen. Damit würde das BMU dem Handel und Hersteller die gegenwärtige Wahlfreiheit zwischen der originären Pflichtenerfüllung als Selbstentsorger und der Befreiung durch ein duales System aus der Hand schlagen. Die vom BMU gewollte Novelle würde in die Ausübung eines eingerichteten Gewerbebetriebes eingreifen und sogar die grundgesetzlich garantierte Berufsausübungsfreiheit berühren. Der Handel und seine Kunden profitieren ebenso wie alle anderen Verbraucher und Verpflichteten der VerpackV von den Lizenzentgeltsenkungen dank des zwischen dualen Systemen und Selbstentsorgerlösungen entstandenen Wettbewerbs. Diesen effektiven Wettbewerb der Systeme würde das BMU eliminieren und durch den Pseudowettbewerb eines Oligopols ersetzen. Dafür kann nicht mit der Unterstützung der Selbstentsorger gerechnet werden. Die Selbstentsorger halten die vom BMU angeführten Begründungen für die Aufgabentrennung nicht für stichhaltig – teilweise sogar für falsch. Angesichts des vorgesehenen intensiven Grundrechtseingriffs sind sie von bestürzender Oberflächlichkeit. Weder durch den aktuellen ca. 5-6 Prozent-Marktanteil (lt. Gutachten von GVM und AT Kearney), noch durch die in ihrem Wachstum auf etwa 15 Prozent Marktanteil wirksam begrenzte Selbstentsorgung kann eine Gefährdung der haushaltsnahen Erfassung eintreten. Den Beweis des Gegenteils bleibt das BMU immer noch schuldig. Unklar erscheint ferner, wie das BMU zu der bemerkenswerten Bewertung gelangt, es gäbe Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten dualer Systeme. Das Gegenteil ist der Fall, wie das Verbot der haushaltsnahen Erfassung für Selbstentsorger und die Pfandauslöseklauseln bei Verpackungen für Getränke, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel belegen, sofern diese Verpackungen nicht bei dualen Systemen „freigestellt“ werden. Erst am 29. Juni 2006 befand der Bundesgerichtshof die gemeinschaftliche Pflichtenerfüllung von Selbstentsorgern für zulässig und mit dem deutschen Wettbewerbsrecht für vereinbar. Vor diesem Hintergrund verbietet sich nach Meinung der Selbstentsorger eine wolkige Beliebigkeit bei einer Einschätzung der Wettbewerbssituation. Wem nützen die BMU-Pläne? Nach dem Eindruck der Selbstentsorger ist die geplante Aufgabentrennung eine Veranstaltung, die duale Systeme, insbesondere das Markt beherrschende Unternehmen DSD GmbH, vor preiswirksamem Wettbewerb mit Selbstentsorgerlösungen schützen und die Wertschöpfung großer Entsorgungsunternehmen erhalten soll. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung warnte mit Blick auf die Interessen der DSD-Eigner: „Doch die Renditeerwartung eines inzwischen privaten Unternehmens kann nicht den Maßstab für die Gestaltung der Abfallpolitik bilden“ (FAZ v. 05.05.2006). Das ist auch die Ansicht der Selbstentsorger. Gerne beteiligen sich die Selbstentsorger an einem Dialog, der zum Ziel hat, Wettbewerb und Innovationen bei der Verpackungsentsorgung zu befördern und damit den Interessen der Verbraucher tatsächlich zu dienen. Zustimmung für eine Novelle, die die Verbraucherinteressen ausblendet bzw. den Verbraucher zusätzlich belastet und die Rechte der von der VerpackV verpflichteten Wirtschaftsbeteiligten einschränkt, kann das BMU indes nicht ernsthaft erwarten. Ansprechpartner: Hauptgeschäftsführer RA Michael Webersinn Schumannstr. 17 10117 Berlin Tel. 03027572212 Der in Berlin ansässige Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) ist ein bundesweiter Verband von Selbstentsorgern. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder und führender Handelsketten, die ihre originäre Produktverantwortung –teilweise bereits seit Jahren- als Selbstentsorger wahrnehmen, die vorgegebenen Erfassungs- und Verwertungsquoten Ihrer Verkaufsverpackungen verordnungskonform erfüllen und einen Gesamtumsatz von rund 40 Milliarden Euro aufweisen. Quelle: www.openpr.de
 
Branchennachricht
30.08.06

Duales System INTERSEROH in allen Bndesländern zugelassen

Mit der Veröffentlichung im baden-württembergischen Staatsanzeiger (zentralblatt / bwWoche) am 28. August 2006 ist das Duale System Interseroh (DSI) offiziell als erster bundesweiter Wettbewerber des Ex-Monopolisten Duales System Deutschland GmbH (DSD) zugelassen. Im Wettbewerb um die gebrauchten Verkaufsverpackungen, die über die gelben Tonnen und gelben Säcke sowie Glas- und Altpapiercontainer erfasst werden, hat der Dienstleister und Rohstoffversorger Interseroh damit in allen Bundesländern die Zulassung als Duales System. "Es ist gut, dass nun vollständig und bundesweit Wettbewerb herrscht. Unser Ziel ist ein Marktanteil von 15 Prozent. Noch in diesem Jahr wollen wir bei den Verkaufsverpackungen ein Lizenzierungsvolumen von deutlich über 100 Millionen Euro erreichen", erklärte Interseroh-Dienstleistungs­vorstand Roland Stroese. "Mit unseren Angeboten zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufs- und Transportverpackungen auf allen Stufen des Handels und am Haushalt bieten wir den Herstellern aus der Food- und aus der Non-Food-Industrie wohl eine einmalige Komplettlösung für das Verpackungsrecycling. Ergänzend können unsere Kunden über uns die vielfältigen Erfordernisse rund um das Einwegpfand und auch ihre Verpflichtungen beim Produktrecycling erledigen, zum Beispiel für Elektro- und Elektronik-Altgeräte." Michael Block Leiter Unternehmenskommunikation INTERSEROH AG Stollwerckstr. 9a, 51149 Köln Tel.: 0220391471264, Fax: 0220391471406 Mobil: 01735398340 und 01776040900 eMail: m.block@interseroh.de Web: www.interseroh.de Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
11.05.05

Post prüft Vorstoß ins Müllgeschäft

Die Deutsche Post erwägt nach Informationen der FAZ den Einstieg in das Entsorgungsgeschäft. So prüfe der Bonner Konzern, den zusammen mit dem britischen Logistikriesen Exel im vorigen Jahr übernommene Kölner Entsorgungsfirma Vfw AG dauerhaft einzugliedern und dessen Geschäft auszubauen. Damit würde die Post zum direkten Konkurrenten des Grüne-Punkt-Unternehmens Duales System Deutschland (DSD). Über die Zukunft von Vfw werde seit langem spekuliert. „Offensichtlich bewertet die Post die Aussichten der Entsorgungslogistik zumindest in Teilbereichen ausgesprochen positiv“, berichtet die FAZ. Bis Ende 2007 strebe die Post-Tochtergesellschaft eine flächendeckende Zulassung ihres alternativen Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland an. Der Müllkonzern DSD sieht sich nicht nur einer stärkeren Konkurrenz ausgesetzt, sondern beklagt sich auch über den hohen Anteil an Verpackungen, für die keine Lizenzgebühren bezahlt werden. Das DSD kämpft aber nicht nur für eine bessere Finanzierung des Sammelsystems, sondern sorgt sich zudem über die gesunkene Sortierdisziplin der privaten Haushalte. „In den gelben Tonnen und Säcken lande immer mehr Restmüll. Das DSD beziffert diesen Anteil auf rund vierzig Prozent“, so die FAZ. Druck komme auch vom Eigentümer des Kölner Müllkonzern. Der amerikanische Finanzinvestor KKR wolle den Grünen Punkt gewinnbringend weiterverkaufen. Das setze eine Stabilisierung des Umsatzes voraus, der nach Angaben von DSD-Chef Stefan Schreiter von 1,8 Milliarden Euro zu Monopolzeiten auf rund 1,2 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gesunken sei. Operativ habe man ein „leichtes Plus" erwirtschaftet. Bis 2008 sei jedoch bei unveränderten Rahmenbedingungen mit einem Umsatzrückgang auf weniger als eine Milliarde Euro zu rechnen. „Die neuen Zahlen, mit denen das Grüne-Punkt-Unternehmen DSD für die Rettung der gelben Tonne kämpft, zeigen: Die Umerziehung der Deutschen zu einem Volk der Abfallsortierer ist nur zum Teil gelungen, nämlich bei Papier und Glas. Die für Konservendosen und andere Leichtverpackungen vorgesehenen gelben Behältnisse degenerieren zur zweiten Restmülltonne. Umgekehrt landen in vielen Haushalten schmierige Kunststoff- und Verbundverpackungen öfter in der grauen als in der gelben Tonne. Vieles spricht deshalb dafür, die doppelte Logistik einzusparen und den Müll gemeinsam einzusammeln“, kommentiert FAZ-Redakteur Helmut Bünder die Lage. Aus Sicht des DSD gehe derzeit nur um eines: „Schlupflöcher bei der Gebührenerhebung zu schließen, um seine Umsätze zu sichern. Doch die Renditeerwartung eines inzwischen privaten Unternehmens kann nicht den Maßstab für die Gestaltung der Abfallpolitik bilden“, meint Bünder. Nach Einschätzung von Brancheninsidern ist die Trittbrettfahrerkampagne des DSD so alt wie das Sammelsystem selbst: „Diese Problematik gehört zu den Webfehlern des Grünen Punktes. Nur es gibt einen gravierenden Unterschied. Früher war das DSD ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Wirtschaft mit Non-Profit-Prinzip. Jetzt geht es um nichts anderes, als die Renditeziele eines amerikanischen Firmenjägers zu erfüllen. Da sollten Handel und Industrie nicht mehr mitmachen“, so ein Vertreter der Verpackungswirtschaft. Sehr glaubhaft seien die Auslassungen über schrumpfende Umsätze und wegbrechende Lizenzentgelte daher nicht. Zudem liege der Marktanteil des DSD immer noch bei 94 Prozent. Die bisherigen Interventionen des Kartellamtes seien daher nicht ausreichend. Der Gesetzgeber sollte sich genau überlegen, ob er eine neue „Lex DSD“ beschließt, um die Gewinnziele eines Anteilseigners zu erfüllen bei dem man noch nicht mal weiß, wer hinter dem gesamten Gebilde wirklich den Profit einstreicht. Der Frankfurter Wissenschaftsjournalist Edgar Gärnter wundert sich nicht über die sinkende Müllsammelmoral der Verbraucher. „Ihnen wird zunehmend klar, dass sie bei der Mülltrennung nicht für die Umwelt, sondern für einen amerikanischen Investor unentgeltlich arbeiten“. Harte Kritik am Sammelimperium des Grünen Punktes kommt auch vom Entsorgungsdienstleister BellandVision. Mit der Kampagne gegen Selbstentsorger und sogenannte Trittbrettfahrer würde das DSD-Lobbynetzwerk gezielt Politik und Öffentlichkeit über die Wettbewerbssituation bei der Verpackungsentsorgung täuschen. „Nach anderen DSD-nahen Institutionen bildet jetzt wieder die ‚Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt’ (AGVU) die Speerspitze einer Kampagne, mit der substanzieller Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung unterdrückt werden soll, um die marktbeherrschende Position des DSD abzusichern. DSD hat offenbar bis heute nicht verwunden, dass Politik, EU- Kommission und Kartellbehörden die einstige Monopolstellung des Abfallriesen geschleift und Wettbewerb zum Nutzen von Verbrauchern, Handel und Industrie zugelassen haben. Dabei schreckt die AGVU nicht einmal davor zurück, Politik und Öffentlichkeit mit falschen Angaben über die Wettbewerbssituation zu täuschen“, so BellandVision in einer Pressemitteilung. Laut AGVU hätten Selbstentsorger bei den Leichtverpackungen „im Jahr 2005 einen Anteil von insgesamt 12 Prozent“ gehabt. Die DSD-Lobbyisten berufen sich dabei auf Schätzungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). „Die GVM teilt jedoch klipp und klar mit, „dass für Selbstentsorger und Selbstentsorgergemeinschaften ein Marktanteil von fünf Prozent für das Bezugsjahr 2005 realistisch ist“, führt BellandVision aus. Auf eine ähnliche Größenordnung komme ein Gutachten der Beratungsfirma AT Kearney. „Erneut zeichnen die DSD-Lobbyisten das Angstgespenst vom baldigen Ende der haushaltsnahen Wertstoffsammlung an die Wand. Klares Ziel der Operation: Die Politik soll dafür sorgen, dass Selbstentsorger, die durch ihre erfolgreiche Tätigkeit den Marktführer DSD zu Preissenkungen in Milliardenhöhe gezwungen haben, als ernst zu nehmende Wettbewerber vom Markt verschwinden. Im Stile übelster Volksverdummung verleumde die AGVU Selbstentsorger als ‚Recyclingpreller’. „Die AGVU verschweigt ganz bewusst, dass Selbstentsorger exakt die gleichen Verwertungsquoten erfüllen wie duale Systeme“, betont das Pegnitzer Unternehmen. So erfasse BellandVision große Mengen gebrauchter Verkaufsverpackungen bei Großverbrauchern, denen DSD jahrelang die unentgeltliche Entsorgung verweigerte. Die AGVU sollte sich eher um den erschreckend hohen Anteil der Totalverweigerer kümmern. Nach Angaben der GVM liegt diese Quote bei 25 Prozent. Bonn - Die Deutsche Post erwägt nach Informationen der FAZ den Einstieg in das Entsorgungsgeschäft. So prüfe der Bonner Konzern, den zusammen mit dem britischen Logistikriesen Exel im vorigen Jahr übernommene Kölner Entsorgungsfirma Vfw AG dauerhaft einzugliedern und dessen Geschäft auszubauen. Damit würde die Post zum direkten Konkurrenten des Grüne-Punkt-Unternehmens Duales System Deutschland (DSD). Über die Zukunft von Vfw werde seit langem spekuliert. „Offensichtlich bewertet die Post die Aussichten der Entsorgungslogistik zumindest in Teilbereichen ausgesprochen positiv“, berichtet die FAZ. Bis Ende 2007 strebe die Post-Tochtergesellschaft eine flächendeckende Zulassung ihres alternativen Rücknahmesystems für Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland an. Der Müllkonzern DSD sieht sich nicht nur einer stärkeren Konkurrenz ausgesetzt, sondern beklagt sich auch über den hohen Anteil an Verpackungen, für die keine Lizenzgebühren bezahlt werden. Das DSD kämpft aber nicht nur für eine bessere Finanzierung des Sammelsystems, sondern sorgt sich zudem über die gesunkene Sortierdisziplin der privaten Haushalte. „In den gelben Tonnen und Säcken lande immer mehr Restmüll. Das DSD beziffert diesen Anteil auf rund vierzig Prozent“, so die FAZ. Druck komme auch vom Eigentümer des Kölner Müllkonzern. Der amerikanische Finanzinvestor KKR wolle den Grünen Punkt gewinnbringend weiterverkaufen. Das setze eine Stabilisierung des Umsatzes voraus, der nach Angaben von DSD-Chef Stefan Schreiter von 1,8 Milliarden Euro zu Monopolzeiten auf rund 1,2 Milliarden Euro im vergangenen Jahr gesunken sei. Operativ habe man ein „leichtes Plus" erwirtschaftet. Bis 2008 sei jedoch bei unveränderten Rahmenbedingungen mit einem Umsatzrückgang auf weniger als eine Milliarde Euro zu rechnen. „Die neuen Zahlen, mit denen das Grüne-Punkt-Unternehmen DSD für die Rettung der gelben Tonne kämpft, zeigen: Die Umerziehung der Deutschen zu einem Volk der Abfallsortierer ist nur zum Teil gelungen, nämlich bei Papier und Glas. Die für Konservendosen und andere Leichtverpackungen vorgesehenen gelben Behältnisse degenerieren zur zweiten Restmülltonne. Umgekehrt landen in vielen Haushalten schmierige Kunststoff- und Verbundverpackungen öfter in der grauen als in der gelben Tonne. Vieles spricht deshalb dafür, die doppelte Logistik einzusparen und den Müll gemeinsam einzusammeln“, kommentiert FAZ-Redakteur Helmut Bünder die Lage. Aus Sicht des DSD gehe derzeit nur um eines: „Schlupflöcher bei der Gebührenerhebung zu schließen, um seine Umsätze zu sichern. Doch die Renditeerwartung eines inzwischen privaten Unternehmens kann nicht den Maßstab für die Gestaltung der Abfallpolitik bilden“, meint Bünder. Nach Einschätzung von Brancheninsidern ist die Trittbrettfahrerkampagne des DSD so alt wie das Sammelsystem selbst: „Diese Problematik gehört zu den Webfehlern des Grünen Punktes. Nur es gibt einen gravierenden Unterschied. Früher war das DSD ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Wirtschaft mit Non-Profit-Prinzip. Jetzt geht es um nichts anderes, als die Renditeziele eines amerikanischen Firmenjägers zu erfüllen. Da sollten Handel und Industrie nicht mehr mitmachen“, so ein Vertreter der Verpackungswirtschaft. Sehr glaubhaft seien die Auslassungen über schrumpfende Umsätze und wegbrechende Lizenzentgelte daher nicht. Zudem liege der Marktanteil des DSD immer noch bei 94 Prozent. Die bisherigen Interventionen des Kartellamtes seien daher nicht ausreichend. Der Gesetzgeber sollte sich genau überlegen, ob er eine neue „Lex DSD“ beschließt, um die Gewinnziele eines Anteilseigners zu erfüllen bei dem man noch nicht mal weiß, wer hinter dem gesamten Gebilde wirklich den Profit einstreicht. Der Frankfurter Wissenschaftsjournalist Edgar Gärnter wundert sich nicht über die sinkende Müllsammelmoral der Verbraucher. „Ihnen wird zunehmend klar, dass sie bei der Mülltrennung nicht für die Umwelt, sondern für einen amerikanischen Investor unentgeltlich arbeiten“. Harte Kritik am Sammelimperium des Grünen Punktes kommt auch vom Entsorgungsdienstleister BellandVision. Mit der Kampagne gegen Selbstentsorger und sogenannte Trittbrettfahrer würde das DSD-Lobbynetzwerk gezielt Politik und Öffentlichkeit über die Wettbewerbssituation bei der Verpackungsentsorgung täuschen. „Nach anderen DSD-nahen Institutionen bildet jetzt wieder die ‚Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt’ (AGVU) die Speerspitze einer Kampagne, mit der substanzieller Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung unterdrückt werden soll, um die marktbeherrschende Position des DSD abzusichern. DSD hat offenbar bis heute nicht verwunden, dass Politik, EU- Kommission und Kartellbehörden die einstige Monopolstellung des Abfallriesen geschleift und Wettbewerb zum Nutzen von Verbrauchern, Handel und Industrie zugelassen haben. Dabei schreckt die AGVU nicht einmal davor zurück, Politik und Öffentlichkeit mit falschen Angaben über die Wettbewerbssituation zu täuschen“, so BellandVision in einer Pressemitteilung. Laut AGVU hätten Selbstentsorger bei den Leichtverpackungen „im Jahr 2005 einen Anteil von insgesamt 12 Prozent“ gehabt. Die DSD-Lobbyisten berufen sich dabei auf Schätzungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM). „Die GVM teilt jedoch klipp und klar mit, „dass für Selbstentsorger und Selbstentsorgergemeinschaften ein Marktanteil von fünf Prozent für das Bezugsjahr 2005 realistisch ist“, führt BellandVision aus. Auf eine ähnliche Größenordnung komme ein Gutachten der Beratungsfirma AT Kearney. „Erneut zeichnen die DSD-Lobbyisten das Angstgespenst vom baldigen Ende der haushaltsnahen Wertstoffsammlung an die Wand. Klares Ziel der Operation: Die Politik soll dafür sorgen, dass Selbstentsorger, die durch ihre erfolgreiche Tätigkeit den Marktführer DSD zu Preissenkungen in Milliardenhöhe gezwungen haben, als ernst zu nehmende Wettbewerber vom Markt verschwinden. Im Stile übelster Volksverdummung verleumde die AGVU Selbstentsorger als ‚Recyclingpreller’. „Die AGVU verschweigt ganz bewusst, dass Selbstentsorger exakt die gleichen Verwertungsquoten erfüllen wie duale Systeme“, betont das Pegnitzer Unternehmen. So erfasse BellandVision große Mengen gebrauchter Verkaufsverpackungen bei Großverbrauchern, denen DSD jahrelang die unentgeltliche Entsorgung verweigerte. Die AGVU sollte sich eher um den erschreckend hohen Anteil der Totalverweigerer kümmern. Nach Angaben der GVM liegt diese Quote bei 25 Prozent. Onlinemagazin NeueNachricht www.ne-na.de . Medienbüro.sohn V.i.S.d.P: Gunnar Sohn Ettighoffer Strasse 26a 53123 Bonn Germany Telefon: +492286204474 Telefax: +492286204475
 
Branchennachricht
10.11.05

Verpackungsentsorgung in Deutschland: Prinzip der Produktverantwortung gefährtet

Beim 22. Netzwerktreffen des Fraunhofer Instituts für Materialfluss und Logistik in Dortmund http://www.krw-netzwerk.de diskutierten Wissenschaftler und Experten der Abfallwirtschaft über die Zukunft der Verpackungsentsorgung in Deutschland. Helmut Paschlau von der Münchner Unternehmensberatung „Umweltschutz & Abfallwirtschaft“ skizzierte in seinem Eröffnungsvortrag die Defizite des gegenwärtigen Regimes der Abfalltrennung über die haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen. „Wir haben das weltweit teuerste und komplizierteste Abfallsystem der Welt und streiten uns seit 15 Jahren über Verpackungsabfall, der nur bei unter drei Prozent des gesamten Abfalls in Deutschland liegt“, so Paschlau. Das Grundprinzip der Verpackungsverordnung sei richtig: „Nicht die Allgemeinheit sondern die Hersteller und Vertreiber von Produkten sollen die Verantwortung und die Kosten – für die ordnungsgemäße Rücknahme und vorrangige Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten, nunmehr verbrauchten Produkte tragen“, sagte Paschlau. Die Hersteller- und Produktverantwortung sei allerdings nur unzureichend umgesetzt worden und erstrecke sich bislang auf Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen, auf Altbatterien, Autos und Elektrogeräte. Keine Produktverantwortung konnte durchgesetzt werden etwa für Altpapier, Nicht-Verpackungs-Glas, Bau- und Abbruchabfälle, Altholz, Sperrmüll, Teppiche, Textilien. „Durch das Grüne Punkt-System wurde lediglich ein neues Erfassungs- und Verwertungssystem hinzugefügt, nämlich für die sogenannte Leichtfraktion, also Kunststoffverpackungen, Verbund- und Metallverpackungen, die in der Regel über Gelbe Tonnen und Säcke gesammelt werden. Und dieser Abfall macht sogar nur 0,3 Prozent der Gesamtabfallmasse aus“, betonte Paschlau. In der Öffentlichkeit herrsche die Meinung vor, die Deutschen seien Weltmeister der Abfalltrennung. Doch das Trennverhalten der Bürger sei weit schlechter als sein Ruf. Es gebe sehr hohe Fehlwurfanteil im gelben Erfassungssystem, die insbesondere in Ballungsgebieten bei über 50 Prozent liege. Und auch in der kommunalen Restmülltonne liege der Anteil von Verkaufsverpackungen bei 50 Prozent. Ein weiteres Manko der deutschen Verpackungsverordnung liege in der Zulassung des „klassischen Trittbrettfahrerverhaltens: „Der Nicht-Pflichterfüller auf Seiten der Verpackungswirtschaft nutzt die technisch-organisatorischen Lösungen anderer mit, jedoch ohne dafür zu bezahlen. Eine klare, von den Behörden nicht abgestellte Wettbewerbsverzerrung um den Markt“, kritisierte Paschlau. Der Marktanteil von solchen ökologischen Schwarzfahrern liege nach Expertenschätzungen bei 20 bis 50 Prozent. Der jährliche Einnahmeausfall wird von der Entsorgungswirtschaft mit 500 Millionen Euro beziffert. Umweltökonomen sehen die Ursache für das „Free-Rider-Problem“ in der falschen Konstruktion der Verpackungsverordnung. Die Verpackungswirtschaft müsse Auflagen erfüllen, die sie überhaupt nicht beeinflussen könne. Wenn Endverbraucher ihre Verpackungen nicht in den Laden zurückbringen oder in der Restmülltonne entsorgen, könne man dafür die Konsumgüterwirtschaft oder den Handel nicht zur Rechenschaft ziehen. Darauf verweist auch ein Gutachten des Instituts für Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der Technischen Universität Berlin http://wip.tu-berlin.de: "Der Zusammenhang zwischen Verwertungsquoten und dem Schutz der Umwelt ist höchst lückenhaft. Nicht die Erfüllung der Quoten an sich, sondern erst die Verringerung von Emissionen führt zu einer Entlastung der Umwelt. Daher wäre es sinnvoller, wenn der Staat die Höhe der Emissionen festlegt und dem Markt die Aufgabe überlässt, mit welchen Vermeidungs- und Verwertungsaktivitäten diese Restriktionen kosteneffizient erfüllt werden können." Auch der grundsätzliche Vorrang der stofflichen Verwertung führe nicht automatisch zu weniger Emissionen oder zu einer Schonung der natürlichen Ressourcen. Das sei mit der energetischen Verwertung genauso gut zu erreichen – nur wesentlich preisgünstiger. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) http://www.dihk.de plädiert daher für ein Lizenzmodell als Alternative zur derzeitigen Sammelpraxis in Deutschland. Verpackungen aus privaten Haushalten sollen in geeigneten Losgrößen ausgeschrieben werden ohne Beteiligung der Kommunen. Private Entsorger, die den Zuschlag erhalten, könnten die Verpackungen isoliert oder zusammen mit dem Hausmüll entsorgen und erhalten dafür Lizenzen. Diese Lizenzen können sie im freien Wettbewerb mit allen übrigen Lizenzen der Abfüller und Packmittelhersteller anbieten, die durch den Kauf von Lizenzen ihrer Produktverantwortung nachkommen. Um Trittbrettfahrerverhalten zu vermeiden, schlägt der DIHK eine unabhängige nationale Clearingstelle vor. Neben ein Mehr an Wettbewerb, Transparenz und Kosteneinsparungen durch das Lizenzmodell, rechnet der Spitzenverband auch mit einer Entlastung der Vollzugsbehörden. Diese könnten sich auf die notwendige abfallrechtliche Kontrollfunktion konzentrieren. Umweltwissenschaftler plädieren zudem für eine Ausweitung der Produktverantwortung, um den gesamten Abfall stärker als Energieressource zu nutzen. Eine Beschränkung auf Verpackungen greife viel zu kurz. Die rund 400 Millionen Tonnen Abfälle in Deutschland stellen im Sinne einer nachhaltigen Energie- und Abfallpolitik eine wertvolle Ressource dar. Besonders die innovativen Verfahren der mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbeseitigung würden sich günstig für den Klimaschutz auswirken. Mit entsprechenden Vorbehandlungsverfahren werde das Treibhauspotenzial mindestens um den Faktor 10 reduziert. Nach Auffassung des Abfallexperten Paschlau werde sich die Energiepolitik und die Energiewirtschaft stärker mit dem Biomasse-Anteil im Abfall beschäftigen, um fossile Energieträger durch Ersatzbrennstoffe einzusparen. Medienbüro.sohn V.i.S.d.P: Gunnar Sohn Ettighoffer Strasse 26a 53123 Bonn Germany Telefon: +492286204474 Telefax: +492286204475 medienbuero@sohn.de Quelle: www.pressopenpr.de
 
Branchennachricht
03.02.05

Seminare und Vorführungen rund um den Verpackungsdruck

Die Firma Cito-System GmbH aus Schwaig bei Nürnberg, Experten auf dem Gebiet des Rillens und Stanzens im Verpackungsdruck, arbeitet international mit der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) zusammen. Künftig werden die Seminare und technischen Schulungen im Training Center von Cito in Schwaig komplett auf Maschinen von Heidelberg gezeigt. Dies umfasst das Drucken, Stanzen und das Kleben von Verpackungen und Faltschachteln. So zeigt die Speedmaster SM 52-4 die drucktechnische Anwendung des RSP Inline Finishing Systems von Cito. Perforieren, Stanzen, Rillen und Schneiden sind in der Maschine in einem Durchlauf möglich. Dies spart dem Heidelberg-Kunden Zeit und Geld und bietet die Möglichkeit der Differenzierung. Die Offline-Weiterverarbeitung der gedruckten Bogen erfolgt an der Stanzmaschine Dymatrix 105 CS, der Faltschachtelklebemaschine Diana 45 und dem Planschneider Polar 115. Cito liefert Teile für die Stanz- und Klebemaschinen von Heidelberg. 'Die Zusammenarbeit von Cito und Heidelberg hat eine lange Tradition', bestätigt Jürgen Marien, Geschäftsführer von Cito. 'Da Heidelberg seine Lösungen im Verpackungsdruck verstärkt, hat sich diese Teamarbeit als logische Konsequenz angeboten. Beide Unternehmen gelten auf ihrem Spezialgebiet als weltweite Technologie- und Qualitätsführer, die einem gemeinsamen Kundenkreis zusätzlichen Nutzen bringen,' so Marien weiter. Die Seminare von Cito richten sich an Mitarbeiter von Verpackungsdruckern und Druckereien mit angeschlossener Weiterberarbeitung. Geschult werden der komplette Produktionsablauf und die technischen Möglichkeiten. Cito kann dabei auf eine fast 100jährige Erfahrung im Umgang mit Faltschachtelkarton, Vollkarton und Wellpappe vorweisen. In Schwaig finden die Basis- und Aufbaukurse statt. Das Schulungskonzept von Cito wird aber auch auf den Heidelberg-Standort Mönchengladbach ausgedehnt. Im dortigen Postpress-Democenter erfährt der Besucher alles zum Thema Nutzentrennung und kaschierter Wellpappe. Daneben finden an beiden Standorten Versuche mit neu entwickelten Produkten statt, oder Kunden werden intensiv beraten. Cito bietet die Schulungen auch international vor Ort bei Kunden mit den entsprechenden Maschinenausstattungen an. 'Durch die Zusammenarbeit mit Cito können wir unsere Kunden noch besser betreuen', freut sich Frank Schmid, Leiter des Standortes Mönchengladbach. 'Durch die zwei Stützpunkte in Süd- und Mitteldeutschland sind wir näher am Kunden. Gleichzeitig arbeiten wir mit Cito auf der anwendungstechnischen Seite zusammen, um beispielsweise die Produktivität der Maschinen zu steigern,' so Schmid weiter. Über Cito-System GmbH: Cito wurde 1906 als Kartonagenfabrik gegründet und beschäftigt heute in Deutschland 85 Mitarbeiter. Das Tochterunternehmen Cito UK Ltd. hat 14 Beschäftigte. 1998 bezog das Unternehmen das neue Seminar- und Training Center in Schwaig bei Nürnberg. www.cito.de Seminartermine: http://www.cito.de/default2.htm Über Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg ist mit über 40 Prozent Marktanteil bei Bogenoffset-Druckmaschinen der weltweit führende Lösungsanbieter für Druckereibetriebe in der Printmedien-Industrie. Mit Hauptsitz in Heidelberg, Deutschland, konzentriert sich das Unternehmen auf die gesamte Prozess- und Wertschöpfungskette der Formatklassen 35 x 50 cm bis 70 x 100 cm (analog den Papierformaten DIN A3 bis DIN A1) im Bereich Bogenoffsetdruck (Sheetfed). Verstärkt engagiert sich Heidelberg auch im Verpackungsdruck. Im Geschäftsjahr 20032004 erzielte Heidelberg einen Umsatz von 3,114 Milliarden Euro, bezogen auf die Bereiche Press, Postpress und Financial Services. Zum 31. Dezember 2004 beschäftigte der Konzern weltweit 18.800 Mitarbeiter. Bild: Frank Schmid (links) von Heidelberg und Jürgen Marien von Cito feierten im Schulungsraum von Cito in Schwaig bei Nürnberg die Zusammenarbeit beider Firmen. Für Rückfragen der Presse: Cito-System GmbH Martina Zue Haimendorfer Strasse 37 + 46 90571 Schwaig/Germany Tel: +499119588543 Fax: +499119588550 E-Mail: martina.zue@cito.de Für weitere Informationen: Heidelberger Druckmaschinen AG Corporate Communications Hilde Weisser Tel.: 06221925066 Fax: 06221925046 E-Mail: hilde.weisser@heidelberg.com
 
Branchennachricht
30.10.04

Grüne Punkt wird an Amerikaner verkauft

US-Investmentgesellschaft will 75 Prozent übernehmen - Duales System folgt damit den Auflagen des Kartellamts Der Abfallentsorger Duales System Deutschland (DSD) soll mit US-Hilfe an die Börse gebracht werden. Die US-Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts (KKR) will dazu bis Ende des laufenden Jahres 75 Prozent plus eine Aktie am Entsorger - bekannt als Grüner Punkt - übernehmen. Den bestehenden Eigentümern soll bis Mitte November ein Angebot für die Anteile gemacht werden. Über den Kaufpreis wird noch verhandelt. Laut KKR-Kreisen dürfte er im unteren einstelligen Milliarden-Euro-Bereich liegen. Innerhalb von drei bis fünf Jahren soll der Grüne Punkt dann entweder an die Börse oder anderweitig an den Kapitalmarkt gebracht werden. KKR hat in Deutschland bereits den Automatenhersteller Wincor Nixdorf erfolgreich an die Börse gebracht. Das Duale System folgt mit den Verhandlungen den Auflagen des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbshüter hatten das DSD verpflichtet, sich bis Ende 2004 für den Kapitalmarkt zu öffnen. Bislang bilden 553 Unternehmen aus Handel, Konsumgüter- und Verpackungsindustrie den Kreis der Gesellschafter, darunter Konzerne wie Henkel, Nestlé und Metro. Allerdings sind die Eigentümer gleichzeitig die wichtigsten Kunden des DSD. Dieses Kartell beherrscht rund 95 Prozent des Entsorgungsmarktes für Verpackungen. Die Wettbewerbshüter wollen das Monopol brechen und deshalb die Eigentümerstruktur aufbrechen. Vor allem Großunternehmen müssen ihre Anteile veräußern. "Es betrifft zum Beispiel Handelsunternehmen mit mehr als zehn Mrd. Euro Umsatz und Verpackungshersteller mit mehr als 20 Prozent Marktanteil", sagte DSD-Sprecher Thomas Raabe. Aktien dieser Unternehmen will KKR übernehmen.
 
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