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BSVV: Änderung der Verpackungsverordnung nach BMU-Willen brächte massive Nachteile für Verbraucher und Wirtschaft 06-09-18

Der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) ist zusammen mit zahlreichen Handelsunternehmen nicht zu einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gewünschten gemeinsamen Erklärung der Wirtschaftsbeteiligten über die Grundzüge einer Änderung der Verpackungsverordnung bereit. BSVV und große Teile des Handels begründen ihre Haltung mit den massiven Nachteilen, die die vom BMU geplante Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV) für die Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen und ihre Kunden mit sich brächte.

Die vom BMU geplante Aufgabentrennung zwischen Selbstentsorgern und dualen Systemen würde zu einem Anschlusszwang für Verkaufsverpackungen, die an den Endverbraucher vertrieben werden, an duale Systeme und zu deutlichen Kostenerhöhungen führen. Damit würde das BMU dem Handel und Hersteller die gegenwärtige Wahlfreiheit zwischen der originären Pflichtenerfüllung als Selbstentsorger und der Befreiung durch ein duales System aus der Hand schlagen. Die vom BMU gewollte Novelle würde in die Ausübung eines eingerichteten Gewerbebetriebes eingreifen und sogar die grundgesetzlich garantierte Berufsausübungsfreiheit berühren.

Der Handel und seine Kunden profitieren ebenso wie alle anderen Verbraucher und Verpflichteten der VerpackV von den Lizenzentgeltsenkungen dank des zwischen dualen Systemen und Selbstentsorgerlösungen entstandenen Wettbewerbs. Diesen effektiven Wettbewerb der Systeme würde das BMU eliminieren und durch den Pseudowettbewerb eines Oligopols ersetzen. Dafür kann nicht mit der Unterstützung der Selbstentsorger gerechnet werden.

Die Selbstentsorger halten die vom BMU angeführten Begründungen für die Aufgabentrennung nicht für stichhaltig – teilweise sogar für falsch. Angesichts des vorgesehenen intensiven Grundrechtseingriffs sind sie von bestürzender Oberflächlichkeit. Weder durch den aktuellen ca. 5-6 Prozent-Marktanteil (lt. Gutachten von GVM und AT Kearney), noch durch die in ihrem Wachstum auf etwa 15 Prozent Marktanteil wirksam begrenzte Selbstentsorgung kann eine Gefährdung der haushaltsnahen Erfassung eintreten. Den Beweis des Gegenteils bleibt das BMU immer noch schuldig.

Unklar erscheint ferner, wie das BMU zu der bemerkenswerten Bewertung gelangt, es gäbe Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten dualer Systeme. Das Gegenteil ist der Fall, wie das Verbot der haushaltsnahen Erfassung für Selbstentsorger und die Pfandauslöseklauseln bei Verpackungen für Getränke, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel belegen, sofern diese Verpackungen nicht bei dualen Systemen „freigestellt“ werden. Erst am 29. Juni 2006 befand der Bundesgerichtshof die gemeinschaftliche Pflichtenerfüllung von Selbstentsorgern für zulässig und mit dem deutschen Wettbewerbsrecht für vereinbar. Vor diesem Hintergrund verbietet sich nach Meinung der Selbstentsorger eine wolkige Beliebigkeit bei einer Einschätzung der Wettbewerbssituation.

Wem nützen die BMU-Pläne? Nach dem Eindruck der Selbstentsorger ist die geplante Aufgabentrennung eine Veranstaltung, die duale Systeme, insbesondere das Markt beherrschende Unternehmen DSD GmbH, vor preiswirksamem Wettbewerb mit Selbstentsorgerlösungen schützen und die Wertschöpfung großer Entsorgungsunternehmen erhalten soll. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung warnte mit Blick auf die Interessen der DSD-Eigner: „Doch die Renditeerwartung eines inzwischen privaten Unternehmens kann nicht den Maßstab für die Gestaltung der Abfallpolitik bilden“ (FAZ v. 05.05.2006). Das ist auch die Ansicht der Selbstentsorger.

Gerne beteiligen sich die Selbstentsorger an einem Dialog, der zum Ziel hat, Wettbewerb und Innovationen bei der Verpackungsentsorgung zu befördern und damit den Interessen der Verbraucher tatsächlich zu dienen. Zustimmung für eine Novelle, die die Verbraucherinteressen ausblendet bzw. den Verbraucher zusätzlich belastet und die Rechte der von der VerpackV verpflichteten Wirtschaftsbeteiligten einschränkt, kann das BMU indes nicht ernsthaft erwarten.

Ansprechpartner:
Hauptgeschäftsführer
RA Michael Webersinn
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. 030/27572212

Der in Berlin ansässige Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) ist ein bundesweiter Verband von Selbstentsorgern. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder und führender Handelsketten, die ihre originäre Produktverantwortung –teilweise bereits seit Jahren- als Selbstentsorger wahrnehmen, die vorgegebenen Erfassungs- und Verwertungsquoten Ihrer Verkaufsverpackungen verordnungskonform erfüllen und einen Gesamtumsatz von rund 40 Milliarden Euro aufweisen.

Quelle: www.openpr.de  
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