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Verpackungsentsorgung in Deutschland: Prinzip der Produktverantwortung gefährtet 05-11-10

Beim 22. Netzwerktreffen des Fraunhofer Instituts für Materialfluss und Logistik in Dortmund www.krw-netzwerk.de   diskutierten Wissenschaftler und Experten der Abfallwirtschaft über die Zukunft der Verpackungsentsorgung in Deutschland. Helmut Paschlau von der Münchner Unternehmensberatung „Umweltschutz & Abfallwirtschaft“ skizzierte in seinem Eröffnungsvortrag die Defizite des gegenwärtigen Regimes der Abfalltrennung über die haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen. „Wir haben das weltweit teuerste und komplizierteste Abfallsystem der Welt und streiten uns seit 15 Jahren über Verpackungsabfall, der nur bei unter drei Prozent des gesamten Abfalls in Deutschland liegt“, so Paschlau. Das Grundprinzip der Verpackungsverordnung sei richtig: „Nicht die Allgemeinheit sondern die Hersteller und Vertreiber von Produkten sollen die Verantwortung und die Kosten – für die ordnungsgemäße Rücknahme und vorrangige Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten, nunmehr verbrauchten Produkte tragen“, sagte Paschlau.

Die Hersteller- und Produktverantwortung sei allerdings nur unzureichend umgesetzt worden und erstrecke sich bislang auf Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen, auf Altbatterien, Autos und Elektrogeräte. Keine Produktverantwortung konnte durchgesetzt werden etwa für Altpapier, Nicht-Verpackungs-Glas, Bau- und Abbruchabfälle, Altholz, Sperrmüll, Teppiche, Textilien. „Durch das Grüne Punkt-System wurde lediglich ein neues Erfassungs- und Verwertungssystem hinzugefügt, nämlich für die sogenannte Leichtfraktion, also Kunststoffverpackungen, Verbund- und Metallverpackungen, die in der Regel über Gelbe Tonnen und Säcke gesammelt werden. Und dieser Abfall macht sogar nur 0,3 Prozent der Gesamtabfallmasse aus“, betonte Paschlau. In der Öffentlichkeit herrsche die Meinung vor, die Deutschen seien Weltmeister der Abfalltrennung. Doch das Trennverhalten der Bürger sei weit schlechter als sein Ruf. Es gebe sehr hohe Fehlwurfanteil im gelben Erfassungssystem, die insbesondere in Ballungsgebieten bei über 50 Prozent liege. Und auch in der kommunalen Restmülltonne liege der Anteil von Verkaufsverpackungen bei 50 Prozent.

Ein weiteres Manko der deutschen Verpackungsverordnung liege in der Zulassung des „klassischen Trittbrettfahrerverhaltens: „Der Nicht-Pflichterfüller auf Seiten der Verpackungswirtschaft nutzt die technisch-organisatorischen Lösungen anderer mit, jedoch ohne dafür zu bezahlen. Eine klare, von den Behörden nicht abgestellte Wettbewerbsverzerrung um den Markt“, kritisierte Paschlau. Der Marktanteil von solchen ökologischen Schwarzfahrern liege nach Expertenschätzungen bei 20 bis 50 Prozent. Der jährliche Einnahmeausfall wird von der Entsorgungswirtschaft mit 500 Millionen Euro beziffert. Umweltökonomen sehen die Ursache für das „Free-Rider-Problem“ in der falschen Konstruktion der Verpackungsverordnung. Die Verpackungswirtschaft müsse Auflagen erfüllen, die sie überhaupt nicht beeinflussen könne. Wenn Endverbraucher ihre Verpackungen nicht in den Laden zurückbringen oder in der Restmülltonne entsorgen, könne man dafür die Konsumgüterwirtschaft oder den Handel nicht zur Rechenschaft ziehen. Darauf verweist auch ein Gutachten des Instituts für Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) der Technischen Universität Berlin wip.tu-berlin.de: "Der Zusammenhang zwischen Verwertungsquoten und dem Schutz der Umwelt ist höchst lückenhaft. Nicht die Erfüllung der Quoten an sich, sondern erst die Verringerung von Emissionen führt zu einer Entlastung der Umwelt. Daher wäre es sinnvoller, wenn der Staat die Höhe der Emissionen festlegt und dem Markt die Aufgabe überlässt, mit welchen Vermeidungs- und Verwertungsaktivitäten diese Restriktionen kosteneffizient erfüllt werden können." Auch der grundsätzliche Vorrang der stofflichen Verwertung führe nicht automatisch zu weniger Emissionen oder zu einer Schonung der natürlichen Ressourcen. Das sei mit der energetischen Verwertung genauso gut zu erreichen – nur wesentlich preisgünstiger.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) www.dihk.de   plädiert daher für ein Lizenzmodell als Alternative zur derzeitigen Sammelpraxis in Deutschland. Verpackungen aus privaten Haushalten sollen in geeigneten Losgrößen ausgeschrieben werden ohne Beteiligung der Kommunen. Private Entsorger, die den Zuschlag erhalten, könnten die Verpackungen isoliert oder zusammen mit dem Hausmüll entsorgen und erhalten dafür Lizenzen. Diese Lizenzen können sie im freien Wettbewerb mit allen übrigen Lizenzen der Abfüller und Packmittelhersteller anbieten, die durch den Kauf von Lizenzen ihrer Produktverantwortung nachkommen. Um Trittbrettfahrerverhalten zu vermeiden, schlägt der DIHK eine unabhängige nationale Clearingstelle vor. Neben ein Mehr an Wettbewerb, Transparenz und Kosteneinsparungen durch das Lizenzmodell, rechnet der Spitzenverband auch mit einer Entlastung der Vollzugsbehörden. Diese könnten sich auf die notwendige abfallrechtliche Kontrollfunktion konzentrieren. Umweltwissenschaftler plädieren zudem für eine Ausweitung der Produktverantwortung, um den gesamten Abfall stärker als Energieressource zu nutzen. Eine Beschränkung auf Verpackungen greife viel zu kurz. Die rund 400 Millionen Tonnen Abfälle in Deutschland stellen im Sinne einer nachhaltigen Energie- und Abfallpolitik eine wertvolle Ressource dar. Besonders die innovativen Verfahren der mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbeseitigung würden sich günstig für den Klimaschutz auswirken. Mit entsprechenden Vorbehandlungsverfahren werde das Treibhauspotenzial mindestens um den Faktor 10 reduziert. Nach Auffassung des Abfallexperten Paschlau werde sich die Energiepolitik und die Energiewirtschaft stärker mit dem Biomasse-Anteil im Abfall beschäftigen, um fossile Energieträger durch Ersatzbrennstoffe einzusparen.

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Quelle: www.pressopenpr.de  
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