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LEERGUT in Verpackung Druck

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Branchennachricht
27.12.05

Dosenpfand: Mit Schwung vor die Wand - Handel verdient kräftig am Pfandschlupf

Ab dem 1. Mai 2006 gilt die neue Dosenpfand-Regelung. Die Novelle der Verpackungsverordnung beendet die so genannten Insel-Lösungen bei der Organisation des Dosenpfandes. Das heißt für Handel und Verbraucher: Leere Einwegflaschen und Dosen können überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird. Es wird dann nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden. Leere Pfandflaschen und Dosen kann man immer noch nicht in jedem beliebigen Geschäft oder Automaten zurückgeben, um anschließend die 25 Cent Pfand zu kassieren. Handel und Industrie gründeten für den Aufbau der Infrastruktur im Juni 2005 die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG). Im Juli schloss die DPG einen Vorvertrag mit der Bundesdruckerei als Generalunternehmerin für ein Sicherheitsverfahren ab. Das System der Bundesdruckerei erkennt eine UV-Sicherheitsfarbe, die auf die Verpackungen gedruckt wird. "An einem umfangreichen Feldtest mit 50 Millionen gekennzeichneten Verpackungen nahmen die Händler Lekkerland, Lidl, Kaufland, Plus und Spar gemeinsam mit einer Reihe von Automaten- und Etikettenherstellern teil. Aus kartellrechtlichen Gründen musste die Bundesdruckerei die technische Verfahrensbeschreibung der Auslesetechnik gegenüber zwanzig Automatenherstellern offen legen. Die mussten schließlich ihre Automaten für das Verfahren mit frei beziehbaren Standardkomponenten aufrüsten", schreibt das Computermagazin c't http://www.heise.de/ct/inhalt.shtml in ihrer aktuellen Ausgabe. Nachdem Lidl die Untauglichkeit der Farbe vorgeführt hatte, räumte die DPG der Bundesdruckerei, dem Tinten-Lieferanten sowie dem Entwickler der Erkennungskamera, Tomra Systems, drei Wochen Zeit zur Nachbesserung ein. Statt des bisher vorgesehenen Ein-Punkt-Messverfahrens wurde nun ein so genanntes Mehr-Punkt-Messverfahren getestet. Wolfgang Ringel, bei Tomra Systems zuständig für Business Development Europe, erklärte gegenüber c't, dass sich die Werte der Lidl-Farbe mit der Sicherheitsfarbe in dem Messfenster überschnitten hatten. Mit einem Mehr-Punkt-Messverfahren sei dies jedoch ausgeschlossen, da rund 300 Messpunkte der Farbkurve ausgelesen würden. Um dann noch gültige Werte zu erhalten, müsste die Farbe mit dem Original identisch sein. Die eingesetzte UV-Farbe mit speziellen Pigmenten würde jedoch exklusiv für die Bundesdruckerei hergestellt. "Allerdings, so ist aus Kreisen der Automatenhersteller zu hören, soll das Mehr-Punkt-Messverfahren erheblich teurer sein als das Ein-Punkt-Messverfahren. Dies betrifft nicht nur die Hersteller der Leergut-Automaten, sondern auch die der für die Zählzentren vorgesehenen Automaten. Hierfür sind Auslesetechniken erforderlich, die den Anforderungen eines Großautomaten entsprechen. Sie müssen einen hohen Durchsatz bewältigen und die Sicherheitsmerkmale in Bewegung mit hohen Lesegeschwindigkeiten erkennen können", so c't. Mitte Dezember beschloss die DPG den Umstieg auf ein anderes System, das mit Infrarotfarbe arbeitet. In Herstellerkreisen gelte das Infrarotverfahren keineswegs als sicherer. "Anders als bei der von der Bundesdruckerei eingesetzten UV-Farbe, die exklusiv gefertigt und ausgeliefert wurde, gibt es für die Infrarotfarben mehrere Hersteller. Tests haben gezeigt, dass es nur rund zwei Stunden dauert, einen Inkjet-Drucker so umzurüsten, dass sich damit Flaschenetiketten mit Infrarotaufdruck fälschen lassen. Eine Alternative zur optischen Erkennung ist der elektromagnetische Mikrofaden. Der haarfeine, nahezu unzerreißbare Mikrofaden enthält eine Legierungsseele aus fünf Metallen. Er ist gegen chemische Einflüsse resistent, da er mit Glas ummantelt ist. Für den Faden spricht, dass sich eine elektromagnetische Kennung nicht hacken lässt. Sie wird nämlich über Legierungszusammensetzungen und einen gesteuerten Abkühlprozess in der Produktion bereits festgelegt. Die Kennung wiederum wird einem Gegenstand zugeordnet. Das Auslesegerät stellt dann fest, ob die Kennung existiert und entwertet sie", so c't. Im Sommer präsentierte die Schweizer Firma Adaxys http://www.adaxys.ch vor Vertretern aus Handel und Industrie eine marktfähige Technik. "Wir haben in der Schweiz ein Identifikations-Etikett entwickelt, das höchste Sicherheit bei der Erkennung und Entwertung des Pfandes garantiert. Es besteht aus einem elektromagnetischen Faden und einem zusätzlichen ERN-Strichcode. Das Rücknahmesystem ADAX-ID ist mit einem kombinierten, sehr sicheren Erkennungs- und Entwertungsmodul ausgestattet. Nach nur sechs Monaten Entwicklungszeit ist unsere Technik bereits marktfähig. Etikettierversuche mit dem Label- und Technikhersteller Pago haben Durchlaufgeschwindigkeiten von 80.000 pro Stunde erreicht. Wir sind bei unseren Testversuchen mit einem Leergutautomaten von Wincor Nixdorf bei einer Fehlerquote von Null angekommen. Unser System arbeitet absolut zuverlässig. Zudem ist es einfach in der Bedienung und sehr sicher", erläuterte Adaxys-Geschäftsführer Max Mumenthaler gegenüber. Beim Einwurf der leeren Verpackung in das Rücknahmesystem würden sofort drei Verfahrensschritte ablaufen: Das Leergut werde erkannt, optisch eingelesen und entwertet. "Das gesamte System ist sehr preisgünstig und eignet sich selbst für kleinere Verkaufsstellen. ADAX-ID erkennt selbst deformierte und verschmutzte Verpackungen, funktioniert in Außenautomaten bei jedem Wetter und entwertet irreversibel, ohne dass die Verpackung an Ort und Stelle zerstört werden muss", so Mumenthaler. Der Vorteil liege nicht zuletzt darin, dass das Pfand-Rücknahmesystem ADAX-ID mit jedem Automaten kompatibel sei. Professor Peter Kern, Direktor des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation bewertet das Schweizer System positiver als die Lösung der Bundesdruckerei. "Eine Erkennung über den Farbpunkt setzt eine Zerstörung des Leergutes voraus. Das ist besonders für kleine und mittlere Verkaufsstellen überhaupt nicht praktikabel. Zudem benötigt die Entsorgungswirtschaft die alten Verpackungen in einem sortierfähigen Zustand. Auch das bietet die Farbpunkt-Erkennung nicht. Der Faden im Etikett ist für Verbraucher, Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft die bessere Variante. Preisgünstiger, einfach im Handling und für kleine und große Supermärkte, Kioske oder Tankstellen einsetzbar", sagte Kern in seinem Vortrag in Düsseldorf. In der Getränkeindustrie wundert man sich über die von der DPG gewählte technische Einbahnstraße. Die Farberkennung sei schon vor zwei Jahren von Lobbyisten favorisiert worden, die eigentlich das Dosenpfand politisch bekämpft hätten. "In Herstellerkreisen und Verbänden wertet man das Scheitern des UV-Verfahrens als erneuten Anlauf, das einheitliche Pfandsystem generell zu demontieren. Der Einzelhandel begründe mit dem Scheitern seines selbst gewählten Sicherheitsverfahrens, dass das Einwegpfand als solches nicht organisierbar sei", führt c't aus. Einen anderen Grund liefert ein Marktinsider im Gespräch mit dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de: "Die Discounter haben überhaupt kein Interesse an einem verbraucherfreundlichen Rücknahmesystem. Von den rund 14 Milliarden Einweg-Getränkeverpackungen gehen zur Zeit nur rund 30 Prozent als Leergut in die Läden zurück. Für rund 10 Milliarden Verpackungseinheiten kassiert der Handel also einen Pfandgewinn, da die Verbraucher die leeren Verpackungen nur selten zurückbringen. Zur Zeit verdient der Einzelhandel am Pfandschlupf mehr Geld als mit den Getränken. Das sind satte 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Warum sollten die Discounter das ändern mit einem einheitlichen Rücknahmesystem, einem dichten Netz an Automaten und konsumfreundlichen Kästen wie bei Mehrweg. Selbst ein Clearingsystem für den Pfandausgleich kann sich der Handel sparen bei der horrenden Summe, die über das Dosenpfand in die Kasse gespült wird". Medienbüro.sohn V.i.S.d.P: Gunnar Sohn Ettighoffer Strasse 26a 53123 Bonn Germany Telefon: +492286204474 Telefax: +492286204475 medienbuero@sohn.de www.openpr.de
 
Branchennachricht
07.01.05

Neues Rücknahme System für Einweg-Leergut.

Die CCR Logistics Systems AG aus München richtet in Zusammenarbeit mit der Ver-packungsindustrie zum Frühjahr 2005 eine Nationale Clearingstelle für pfandpflichti-ge Einweggebinde (kurz C-System) ein. Die Einrichtung dieser Clearingstelle ist eine wesentliche Maßnahme zur Umsetzung des am 14.12.2004 gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, das feststelle, dass kein flächendeckendes Rücknahme-system vorhanden ist und dieses einzuführen sei. Der Mehrheitsgesellschafter dieser Clearingstelle, der C-Clearing GmbH, ist CCR; Sitz ist München. Aufgabe dieser Gesellschaft wird sein, die Pfandansprüche der einzelnen Anfallstellen bzw. Handelsunternehmen zu erfassen und zu berechnen und auf Wunsch auch den Zahlungsverkehr zu managen. Mitglieder bzw. Kunden der Clearingstelle werden der Handel, die Abfüller und Betreiber bestehender Rücknahmesysteme sein (z.B. P-System, West-Pfand und Insellösungen diverser Discounter). Die Teilnahme ist jedem Marktteilnehmer freige-stellt, wobei die Voraussetzungen zur Teilnahme die Registrierung bei der Clearing-stelle unter Angabe des EAN-Codes sowie die Einhaltung des allgemeinen Sicher-heitsstandards sind. Für den Verbraucher bietet das Verfahren der Nationalen Clearingstelle den ent-scheidenden Vorteil, dass er seine Einwegverpackungen an jeder beliebigen Ver-kaufsstelle zurückgeben kann. Dies erleichtert die Rückgabe leerer Verpackungen enorm, denn sie müssen nicht dort abgegeben werden wo sie gekauft wurden. So kann z.B. eine Dose Bier eines regionalen Anbieters aus Berlin auch in München abgegeben werden. Auch für die Getränkeabfüller bedeutet die nationale Clearingstelle erhebliche Vortei-le: Vom Markt verschwundene Getränke bzw. Getränkeverpackungen können wieder eingeführt und auch außerhalb der „Insellösungen“ verkauft werden. Eine weitere Verbesserung ist, dass eine getrennte Sammlung des einzelnen Leer-guts nicht mehr erforderlich ist. Sämtliche im Markt befindliche Rücknahmesysteme können bestehen bleiben, das C-Clearing übernimmt das Pfandclearing für Verpa-ckungen, die bei anderen Händlern zurückgegeben werden. Die Entsorgung und Verwertung der Einweggebinde wird weiterhin vom Handel in Auftrag gegeben, wobei dazu auch die Zählung und Zerstörung gehören. Um am na-tionalen Clearing teilzunehmen, müssen der Clearingstelle die Zähl- und Zerstörungsprozesse gemeldet werden, die diese dann zertifizieren lässt. Um zu gewährleisten, dass vom Händler nur Pfand für Einweggebinde zurückgezahlt wird, für die das entsprechende Pfand bezahlt wurde, wird das Rückgabegut neben dem landestypischen EAN-Code mit einem zusätzlichen Sicherheitsmerkmal versehen. Die Kosten des Clearings werden in Abhängigkeit der Anzahl zu clearender Einweg-verpackungen sehr gering, auf jeden Fall jedoch deutlich unter 1 Eurocent liegen. Die Durchführung des Zahlungsverkehrs kann jeder Kunde des C-Clearings aufgrund der von der Clearingstelle gelieferten Abrechnungsdaten selbst durchführen oder einen Dienstleister wie z.B. eine Bank oder aber auch die C-Clearingstelle selbst beauftragen. Die Voraussetzungen für eine problemlose Einführung werden zurzeit entwickelt. Kontaktinformationen: Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über die Presseagentur Diet-mar Stanka (08968019797) und von Olaf Meier (Investor Relations CCR Logistics Systems AG, Tel.: 08949049400). Quelle:www.news-ticker.org
 
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