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Neues Rücknahme System für Einweg-Leergut. 05-01-07

Die CCR Logistics Systems AG aus München richtet in Zusammenarbeit mit der Ver-packungsindustrie zum Frühjahr 2005 eine Nationale Clearingstelle für pfandpflichti-ge Einweggebinde (kurz C-System) ein. Die Einrichtung dieser Clearingstelle ist eine wesentliche Maßnahme zur Umsetzung des am 14.12.2004 gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofes, das feststelle, dass kein flächendeckendes Rücknahme-system vorhanden ist und dieses einzuführen sei.

Der Mehrheitsgesellschafter dieser Clearingstelle, der C-Clearing GmbH, ist CCR; Sitz ist München. Aufgabe dieser Gesellschaft wird sein, die Pfandansprüche der einzelnen Anfallstellen bzw. Handelsunternehmen zu erfassen und zu berechnen und auf Wunsch auch den Zahlungsverkehr zu managen.

Mitglieder bzw. Kunden der Clearingstelle werden der Handel, die Abfüller und Betreiber bestehender Rücknahmesysteme sein (z.B. P-System, West-Pfand und Insellösungen diverser Discounter). Die Teilnahme ist jedem Marktteilnehmer freige-stellt, wobei die Voraussetzungen zur Teilnahme die Registrierung bei der Clearing-stelle unter Angabe des EAN-Codes sowie die Einhaltung des allgemeinen Sicher-heitsstandards sind.

Für den Verbraucher bietet das Verfahren der Nationalen Clearingstelle den ent-scheidenden Vorteil, dass er seine Einwegverpackungen an jeder beliebigen Ver-kaufsstelle zurückgeben kann. Dies erleichtert die Rückgabe leerer Verpackungen enorm, denn sie müssen nicht dort abgegeben werden wo sie gekauft wurden. So kann z.B. eine Dose Bier eines regionalen Anbieters aus Berlin auch in München abgegeben werden.

Auch für die Getränkeabfüller bedeutet die nationale Clearingstelle erhebliche Vortei-le: Vom Markt verschwundene Getränke bzw. Getränkeverpackungen können wieder eingeführt und auch außerhalb der „Insellösungen“ verkauft werden.

Eine weitere Verbesserung ist, dass eine getrennte Sammlung des einzelnen Leer-guts nicht mehr erforderlich ist. Sämtliche im Markt befindliche Rücknahmesysteme können bestehen bleiben, das C-Clearing übernimmt das Pfandclearing für Verpa-ckungen, die bei anderen Händlern zurückgegeben werden.

Die Entsorgung und Verwertung der Einweggebinde wird weiterhin vom Handel in Auftrag gegeben, wobei dazu auch die Zählung und Zerstörung gehören. Um am na-tionalen Clearing teilzunehmen, müssen der Clearingstelle die Zähl- und Zerstörungsprozesse gemeldet werden, die diese dann zertifizieren lässt.

Um zu gewährleisten, dass vom Händler nur Pfand für Einweggebinde zurückgezahlt wird, für die das entsprechende Pfand bezahlt wurde, wird das Rückgabegut neben dem landestypischen EAN-Code mit einem zusätzlichen Sicherheitsmerkmal versehen.

Die Kosten des Clearings werden in Abhängigkeit der Anzahl zu clearender Einweg-verpackungen sehr gering, auf jeden Fall jedoch deutlich unter 1 Eurocent liegen. Die Durchführung des Zahlungsverkehrs kann jeder Kunde des C-Clearings aufgrund der von der Clearingstelle gelieferten Abrechnungsdaten selbst durchführen oder einen Dienstleister wie z.B. eine Bank oder aber auch die C-Clearingstelle selbst beauftragen.

Die Voraussetzungen für eine problemlose Einführung werden zurzeit entwickelt.


Kontaktinformationen:
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über die Presseagentur Diet-mar Stanka (089-68019797) und von Olaf Meier (Investor Relations CCR Logistics Systems AG, Tel.: 089-49049-400).

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