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FRAU BECK in Verpackung Druck

Verpackung Druck - FRAU BECK

Verpackung Druck Unternehmen - Jobs - Stellen - Markt

8 Treffer mit den Suchbegriffen
 
Stellen-Angebot 07.12.10 09:20
Produktionsplaner (m/w) Verpackungen Kennziffer: SCRPH-499
Im Auftrag unseres Klienten mit Sitz im nördlichen HAMBURG suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Produktionsplaner (m/w) Verpackungen Kennziffer: SCRPH-499 Informationen über unseren Klienten Bei unserem Klienten handelt es sich um ein Unternehmen im Bereich der Herstellung von Verpackungen. Aufgaben/Tätigkeiten * Termingerechte Planung von Produktionsaufträgen * Sicherstellung, Überwachung und Optimierung der Produktionsabläufe zur optimalen Maschinenauslastung und Auslastung der Produktionskapazitäten * Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wie Kundenservice oder Produktion * Ansprechpartner für den Bereich Produktionsplanung * Mitarbeit in Projekten * Reklamationsbearbeitung Voraussetzungen * abgeschlossene Berufsausbildung * mehrjährige Berufserfahrung in der Produktionsplanung * Durchsetzungsstärke * Kenntnisse der Produktionsanlagen und der Weiterverarbeitungsmaschinen, sowie EDV-Kenntnisse wünschenswert * Kunden- und Teamorientierung * Flexibilität * Analytisches und konzeptionelles Denken * Englischkenntnisse Interessiert Sie diese Herausforderung? Dann bewerben Sie sich unbedingt mit Wunschgehaltsangabe unter: www.job-campus.de/bewerbung Für Fragen stehen Ihnen Herr Heibey und Frau Vollmers jederzeit telefonisch, am Research-Standort Lübeck, zur Verfügung: ++49 (0)4512903189. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Ihr Vertrauen in uns. Ihr Job-Campus Team JOB-CAMPUS® | Executive & Direct Search web: www.job-campus.de mail: bewerbung@job-campus.de Werfen Sie gern einen Blick auf unser Tochterunternehmen www.CarpeDiem24.de.
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Branchennachricht
Novellierte VERPACKUNGsverordnung kann bald in Kraft treten Bundeskabinett übernimmt Wünsche des Bundesrates 02.02.08
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute Änderungen der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung zugestimmt, die der Bundesrat beschlossen hatte. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern. Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren. Die Änderungen, für die sich der Bundesrat am 20. Dezember 2007 ausgesprochen hatte, waren gering. Sie bestätigten die Kernelemente der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung und konnten daher unverändert übernommen werden. Vertreiber von Verpackungen sollen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Regelungen erhöhen die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Die bisherigen Trittbrettfahrer können ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen. Die geänderte Verordnung bedarf der erneuten Zustimmung des Bundestages und soll mit ihren wesentlichen Regelungen neun Monate nach Verkündung in Kraft treten. Hrsg: BMU-Pressereferat Alexanderstraße 3 10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 030183052010 Fax: 030183052016 E-Mail: presse@bmu.bund.de nternet: http://www.bmu.de/presse Berlin - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=311590
 
Branchennachricht
Der Weg ist frei für Novelle der Verpackungsverordnung 10.09.07
Das Bundesumweltministerium wird die 5. Novelle der Verpackungsver¬ordnung noch in diesem Monat dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorlegen. Das Bundesumweltministerium begrüßt ausdrücklich die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers, der nach einer rechtlichen Prüfung auf eine Privilegierung bestimmter Branchen verzichtet und damit den Weg frei macht für die lange erwartete Neuregelung. Die Novelle schafft einen klaren Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Ausgenommen werden lediglich funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Die Vertreiber müssen darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen abgeben, die sie in Verkehr bringen. Die Novelle beendet die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer und die Verrechnung von Verpackungsabfällen, die an so genannten Großanfallstellen erfasst wurden, mit Verpackungen, die eigentlich von privaten Haushalten zu-rück genommen werden sollten. Die bewährte haushaltsnahe Sammlung, die eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen ermöglicht, wird damit langfristig gesichert. Die Bundesregierung entspricht mit der Novelle auch Forderungen der Umweltministerkonferenz und der überwiegenden Mehrheit der Wirtschaft. Die Neuregelung wird einen fairen Wettbewerb fördern und entspricht damit nicht zuletzt dem Interesse der Verbraucher an fairen Preisen. Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 030183052010. Fax: 030183052016 E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse Berlin - Veröffentlicht von pressrelations Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=295320
 
Branchennachricht
Minister Müller: Mehrwegsysteme sind arbeitsplatzfreundlicher als Einweglösungen 12.06.06
Eine Absage an "Ex-und-Hopp" stand im Mittelpunkt des Gespräches, das Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, mit Betriebsräten der Coca-Cola Aktiengesellschaft geführt hat. Müller wies auf die ökologischen und ökonomischen Vorteile von Mehrwegverpackungen gegenüber Einwegverpackungen hin. "In einem Jahrhundert, in dem es auf Material- und Ressourcenproduktivität ankommt, haben Mehrwegsysteme unschlagbare Vorteile: Sie sind nachhaltig, zukunftsweisend und sie schaffen Arbeitsplätze", so Müller. Bei der Coca-Cola AG hatte in den vergangenen Wochen und Monaten eine harte Tarif-auseinandersetzung mit Warnstreiks und Überstundenstopps stattgefunden. Dies war der erste Streik für die Stabilisierung von Mehrwegsystemen mit aktiver Unterstützung der Betriebsräte. Müller sagte, Mehrwegsysteme seien wesentlich arbeitsplatzfreundlicher als Einweglösungen: Selbst ohne die Zulieferindustrie könnten bei einer völligen Umstellung auf die Wegwerf-Verpackungen zwei von drei Arbeitsplätzen langfristig verloren gehen. Der Parlamentarische Staatssekretär wies darauf hin, dass der intelligente Umgang mit Stoffen und Materialien, wie auch mit Energie, für eine Industriegesellschaft wie Deutschland zum wichtigsten Standortfaktor würde. "In der Zukunft werden nur die Gesellschaften überleben, die sich frühzeitig den Gegebenheiten ökonomischer und ökologischer Vernunft anpassen. Das wird zur Schlüsselfrage des 21. Jahrhunderts werden", so Müller. Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
Einwegpfand wird für Konsumenten einfacher 05.05.06
Zum 1. Mai 2006 endete die Übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung und einige neue Regeln treten in Kraft. Damit werden die so genannten 'Insellösungen' beendet und Verbraucherinnen und Verbraucher können pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Zudem werden jetzt Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, das Sortieren nach Herkunft und Hersteller hat ein Ende. Ab Montag (1. Mai 2006) gilt: Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden. Geschäfte, die pfandpflichtige Plastik- und Glas-Einweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, wo diese gekauft wurden. Gleichzeitig sind sie zur Pfanderstattung verpflichtet. Umgekehrt gilt: Wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Nach wie vor gilt die Schutzklausel für kleinere Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie müssen leere Getränkeverpackungen nur von den Marken und aus solchen Materialien zurüc! knehmen, die sie selbst in ihrem Angebot haben. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen bezie-hungsweise Dosen ebenfalls pfandpflichtig. Das gilt beispielsweise für Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser sowie für so genannte Alcopops. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr - wie bisher - vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben weiterhin Säfte, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons. Weitere Informationen unter www.bmu.de Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
Umweltfreundliche Wellpappe 07.12.05
Die Klingele Papierwerke GmbH & Co. KG werden ihr Werk in Delmenhorst auf eine neue, umweltfreundliche Abwasserreinigung umstellen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel unterstuetzt das Projekt mit 51.000 Euro aus dem 'Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen'. Zukuenftig soll kein Abwasser mehr zur Entsorgung anfallen. Gabriel: 'Die Klingele Papierwerke gehen den richtigen Weg und zeigen, dass Tradition und Innovation ein Erfolgsduo sind. Nicht nur, dass die Umwelt mit weniger Abwasser belastet wird und weniger Chemikalien zum Einsatz kommen. Diese Umweltinnovation traegt zudem zur Senkung des Energieverbrauchs bei.' In Delmenhorst wird aus Papier Wellpappe hergestellt, aus der dann in weiteren Produktionsschritten VERPACKUNGEN entstehen. Bei dem neuen Verfahren wird zuerst das Abwasser durch Verdunstung konzentriert. Das verdunstete Wasser wird kondensiert und in den Produktionsprozess zurueckgefuehrt. Der zurueckbleibende Schlamm wird getrocknet und kann problemlos entsorgt werden. Durch eine Kombination von Waermetauschern kann die bei der Verdunstung und Trocknung eingesetzte Energie zurueck gewonnen werden, so dass der Primaerenergiebedarf im Vergleich zu anderen Verfahren sehr gering ist. Zudem wird der Einsatz von Chemikalien - wie Enthaertungsmittel, Faellungs- und Flockungsmitteln - verringert. Damit koennen im Werk Delmenhorst 3.500 Kubikmeter Farbwasser im Jahr vermieden werden, die bislang entsorgt werden muessen. Deutschlandweit gibt es etwa 160 und weltweit etwa 1.500 Papier verarbeitende Werke mit aehnlicher Abwasserproblematik. Das Verfahren duerfte auch fuer Druckereien und Lackierereien interessant sein. Weitere Informationen zum Foerderprogramm und zum Vorhaben im Internet unter: http://www.bmu.de/foerderprogramme/pilotprojekte_inland/doc/2330.php Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de
 
Branchennachricht
Das Dosenpfand wirkt - Trittin: Brauereien investieren in Mehrweg 05.09.05
Das Dosenpfand erweist sich als 'Konjunkturprogramm fuer die mittelstaendische Brauwirtschaft', so Bundesumweltminister Juergen Trittin. 'Der ungebremste Vormarsch der Dosen und anderen EinwegVERPACKUNGen bei Getraenken konnte mit dem Dosenpfand erfolgreich gestoppt werden', sagte der Bundesumweltminister bei einem Besichtigung der neuen Mehrweg-Abfuell¬anlage der Pott’s Brauerei in Oelde bei Warendorf (Nordrhein-Westfalen). Seitdem lohne es sich gerade fuer die mittelstaendische Brauwirtschaft wieder, zu investieren. 'Denn es sind gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die der Mehrwegflasche treu geblieben sind und, wie die Pott’s Brauerei, Millionen in neue moderne Mehrweganlagen investieren. Diese Unternehmen haben jetzt wieder eine Perspektive', sagte Trittin. Seit Einfuehrung des Dosenpfandes zur Jahreswende 20022003 wurde der dramatische Rueckgang des Anteils der MehrwegVERPACKUNGen bei den GetraenkeVERPACKUNGen, gestoppt. Dieser Anteil, der ohne die Pfandpflicht inzwischen weit unter 50 Prozent laege, hat sichmittlerweile wieder oberhalb der 60-Prozent-Marke stabilisiert. Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Biersektor. Dort stieg der Mehrweganteil von unter 68 Prozent Ende 2002 innerhalb eines Jahres auf rund 90 Prozent. Es gibt wohl kaum eine Verordnung oder ein Gesetz, das derart intensiv vor deutschen Gerichten ueberprueft worden ist. 'Die Einweglobby hatte vor praktisch jedem verfuegbaren deutschen und europaeischen Gericht gegen das Dosenpfand geklagt und verloren', erinnerte der Bundesumweltminister. 'Damit duerften wir bei den Regeln zum Dosenpfand ein Ausmass an Rechtsicherheit erreicht haben, wie bei sonst kaum einem investitionsrelevanten Gesetz', so Trittin. Mit der im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Novelle der VERPACKUNGsverordnung ist die Pfandpflicht vereinfacht, modernisiert und auch in Details auf das europaeische Recht abgestimmt worden. 'Damit besteht fuer Getraenkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen eine klare rechtliche und politische Vorgabe. Der Kampf um das Dosenpfand ist vorbei', sagte Trittin. Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse
 
Branchennachricht
Neuregelung zum Dosenpfand tritt in Kraft 26.05.05
Die von Bundesumweltminister Juergen Trittin seit Jahren geforderte Vereinfachung und Modernisierung der Pfandpflicht fuer Einweg--GetraenkeVERPACKUNGEN tritt am Sonnabend (28. Mai 2005) in Kraft. Trittin: 'Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher. Getraenkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit.' Mit der Neuregelung entspricht die deutsche Verpackungsverordnung europaeischen Vorgaben. Die Dritte Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung wird am 27. Mai 2005 im Bundesgesetzblatt verkuendet. Die Aenderungen waren vom Bundesrat am 17. Dezember 2004 verabschiedet worden. Vor der Verkuendung musste die Neuregelung der Pfandpflicht bei der Europaeischen Union notifiziert werden. Die wichtigsten Neuerungen: Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetraenken mit Kohlensaeure pfandpflichtig, unabhaengig vom Erreichen einer Quote. Das Pfand betraegt einheitlich 25 Cent. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetraenke ohne Kohlensaeure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr – wie bisher – vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben Saefte, Milch und Wein sowie oekologisch vorteilhafte Getraenkeverpackungen, beispielsweise Getraenkekartons. Die so genannten Inselloesungen werden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getraenkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getraenkedosen zuruecknehmen, gleich ob es eine Cola--, Eistee-- oder Bierdose ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen auch nicht mehr zwischen den Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden. Damit entspricht die Bundesregierung einem ausdruecklichen Wunsch der Europaeischen Kommission. Die Uebergangsfrist von 12 Monaten hat der Bundesrat eingeraeumt, um Bedenken des Europaeischen Gerichtshofs zu entsprechen. Weitere EU--Vorgaben hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin uebernommen. Nach der EU--Verpackungsrichtlinie sind bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfaelle zu verwerten und mindestens 55 Prozent stofflich zu verwerten. Ebenfalls bis spaetestens Ende 2008 sind bei den einzelnen Verpackungsmaterialien Recyclingquoten zwischen 15 % (bei Holz) und 60 % (bei Glas, Papier/Karton) zu erreichen. Fuer Kunststoffverpackungen wird – wie schon bisher in der deutschen Verpackungsverordnung – eine werkstoffliche Verwertungsquote vorgegeben. Dies wird mit der Vierten Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung, die nun dem Bundestag und anschliessend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird, in das deutsche Recht ueberfuehrt. Trittin: 'Diese neuen Mindestvorgaben werden bei uns zu keinen Veraenderungen in der Praxis fuehren. In Deutschland verwerten und recyceln wir bereits jetzt wesentlich mehr Verpackungen und schonen damit die Umwelt.' Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de
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