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Branchennachricht
Novellierte Verpackungsverordnung zementiert Grünen Punkt-Müllkonzern, fördert Preisdumping und unseriöse Recyclingmethoden 08.03.09
Kritik von Abfallexperten Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de , die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de ; www.ne-na.de
 
Branchennachricht
Kritik von Abfallexperten: Novellierte Verpackungsverordnung zementiert Grünen Punkt-Müllkonzern, fördert Preisdumping und unseriöse Recyclingmethoden 26.02.09
Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de; www.ne-na.de
 
Branchennachricht
Sauber abgefüllt: Getränke im Luftstrom 24.07.06
Der neue Isolator der französischen Firma Serac optimiert das aseptische Abfüllen von Milch und Getränken in sterilen Zonen Der Isolator vom Typ RABS (Restricted Acces Barrier System) ermöglicht die unterbrechungsfreie Produktion über 72 Stunden. Dekontaminationsphasen sind in dieser Zeit nicht notwendig. Das neue System steigert somit bei völliger Sicherheit die Produktivität von Getränkeabfüllern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Isolatoren ist der RABS nicht hermetisch abgeschlossen: Eine Luftschranke, die durch einen positiven Überdruck im Inneren des Gehäuses erzeugt wird, schützt die sterile Zone. Ein vertikales, in einer Richtung wirkendes Blassystem lässt permanent Luft zirkulieren, die ständig erneuert wird. Die Strömungsgeschwindigkeit ist regelbar. Durch die Verknüpfung dieser beiden Techniken ist es möglich, in dem Gehäuse vorhandene Partikel zu beseitigen und den Innenraum gegen Verunreinigungen von außen zu schützen. Da eine Kontamination vermieden wird, verlängert die ständige Luftzirkulation den aseptischen Zustand des Systems, so dass es möglich wird, ohne Zwischen- Dekontaminierung bis zu 72 Stunden zu produzieren. Der sterile Bereich wird von Barrierezonen umgeben, die ebenfalls von einem Luftstrom in einer Richtung erfasst werden. Diese Bereiche wirken wie eine zusätzliche Schutzhülle zwischen dem geschützten Innenraum und der Außenwelt. Überdies vereinfachen sie Eingriffe zum Reinigen und Instandhalten der Maschine. Das Herz der Maschine – das sterile Gehäuse – ist während der Produktion von außen nur über Glove-Boxes ("Handschuh-Kisten") zugänglich, die an den kritischen Stellen entlang der Abfüllmaschine angebracht sind. Alle anderen Stellen – zur Bearbeitung sowie der Ein- und Ausgang der Linie – sind dagegen durch Außentüren ohne die für Reinräume typische Schleuse zu erreichen. Jeder Zugang in die Barrierezone und jede Bewegung von dort nach außen werden überwacht und aufgezeichnet, so dass eine gute Rückverfolgbarkeit der damit verbundenen Maßnahmen möglich ist. Bei der Entwicklung des neuen RABS-Isolator-Typs lässt sich Serac von Technologien anregen, die in der pharmazeutischen Industrie verwendet werden. So folgt das französische Unternehmen der Definition der International Society for Pharmaceutical Engineering (ISPE) stellvertretend für die Food and Drug Administration (FDA). Diese Definition betrifft sieben Kriterien: 1. Die Abfülllinie ist von festen Wänden eingefasst, die eine physikalische Trennung zwischen Produktion und Personal ermöglichen – 2. Der Luftstrom ist gemäß ISO 5 in eine Richtung geführt. – 3. Die Verwendung von Handschuhen oder ein automatisches System vermeidet jeglichen kontaminierenden Kontakt beim Abfüllen. – 4. Für die Reinheilung von Ausrüstungsteilen wird ein eigenes Transfersystem eingesetzt. – 5. Ein hohes Maß an Oberflächen-Desinfektion wird gewährleistet. – 6. Umweltklasse gemäß ISO 7 – 7. Die Häufigkeit von Eingriffen ist sehr gering, die eine Dekontaminierung nach dem Eingriff erfordern, den Einsatz von verriegelten Türen mit Überwachung erfordern, einen positiven Überdruck notwendig machen oder eine Umgebung gemäß Klasse ISO 5 erfordern. Hintergrund Serac SAS: Im Jahr 1969 gegründet, ist das französische Unternehmen spezialisiert auf die Fertigung von vollständigen Verpackungslinien, von Einheiten zum Verschließen von Flaschen sowie von Maschinen zum Abfüllen von flüssigen und halbflüssigen Produkten. Die Anlagen von Serac verwenden Hersteller von Lebensmitteln, Industriestoffen, Chemikalien, Medikamenten und Hygieneartikeln wie Parfums und Kosmetika. Serac verfügt über rund 80 Verpackungspatente, beschäftigt 350 Mitarbeiter und unterhält drei Standorte in Frankreich, acht Tochtergesellschaften und weitere Filialen im Ausland. Der Umsatz beläuft sich auf mehr als 70 Millionen Euro. 85 Prozent davon stammen aus dem Exportgeschäft mit etwa 80 Ländern. Zu den Kunden von Serac gehören unter anderem Nestlé, Candia, Lactalis, Coca-Cola, B.P., Shell, Colgate, Danone, Unigate, Teisseire, Total, Procter & Gamble, Kodak und L'Oréal. Serac hat in den vergangenen zwei Jahren sechs aseptische Maschinen ausgeliefert, davon zwei nach Japan. Weitere Informationen bietet die Website www.serac-group.com Bildunterschrift: Bild 1: Steriles Gehäuse (Klasse 100) Bild 2: Barrierezone (Klasse 100) Bild 3: Glove-Box Auf Anfrage senden wir Ihnen umgehend das uns zu dieser Pressemitteilung vorliegende Bildmaterial. Kontakt: SERAC SAS Roland Nicolas, Vertriebsleiter für Lebensmitteltechnik 12, route de Mamers F 72400 La Ferté-Bernard Tel.: +33243602828 E-Mail: serac@serac.fr Web: www.serac-group.com Pressekontakt: FIZIT - Französisches Informationszentrum für Industrie und Technik - Das deutsche Pressebüro von UBIFRANCE - Sascha Nicolai, Pressereferent c/o Französische Botschaft Königsallee 53-55 40212 Düsseldorf Tel.: +4921130041360 Fax: +4921130041116 E-Mail: s.nicolai@fizit.de Web: www.fizit.de
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