Der Gefahrgutkarton aus Wellpappe hat den UN-Aufdruck 4G/4GV und ist für den Transport und den Versand von verschiedenen Gefahr-Gütern mit unterschiedlichen Gewichten für alle Verpackungsgruppen und Verkehrsträger (See, Luft, Bahn und Straße) zugelassen, sofern das zu versendende Gut in einer Kiste aus Pappe (Kodierung 4G/4GV) versendet werden darf. Der Gefahrgutversand unterliegt den Bestimmungen IMDG-Code (Seeverkehr), der IATA-DGR bzw. ICAO-TI (Luftverkehr), des RID (Eisenbahnverkehr) und des ADR (Straßenverkehr). Der Gefahrgutkarton / G-Box trägt die entsprechende UN-Kennzeichnung (Zulassungsnummer).
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