Branchennachricht |
Das Dosenpfand wirkt - Trittin: Brauereien investieren in Mehrweg
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05.09.05 |
Das Dosenpfand erweist sich als 'Konjunkturprogramm fuer die mittelstaendische Brauwirtschaft', so Bundesumweltminister Juergen Trittin. 'Der ungebremste Vormarsch der Dosen und anderen EinwegVERPACKUNGen bei Getraenken konnte mit dem Dosenpfand erfolgreich gestoppt werden', sagte der Bundesumweltminister bei einem Besichtigung der neuen Mehrweg-Abfuell¬anlage der Pott’s Brauerei in Oelde bei Warendorf (Nordrhein-Westfalen). Seitdem lohne es sich gerade fuer die mittelstaendische Brauwirtschaft wieder, zu investieren. 'Denn es sind gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die der Mehrwegflasche treu geblieben sind und, wie die Pott’s Brauerei, Millionen in neue moderne Mehrweganlagen investieren. Diese Unternehmen haben jetzt wieder eine Perspektive', sagte Trittin. Seit Einfuehrung des Dosenpfandes zur Jahreswende 20022003 wurde der dramatische Rueckgang des Anteils der MehrwegVERPACKUNGen bei den GetraenkeVERPACKUNGen, gestoppt. Dieser Anteil, der ohne die Pfandpflicht inzwischen weit unter 50 Prozent laege, hat sichmittlerweile wieder oberhalb der 60-Prozent-Marke stabilisiert. Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Biersektor. Dort stieg der Mehrweganteil von unter 68 Prozent Ende 2002 innerhalb eines Jahres auf rund 90 Prozent. Es gibt wohl kaum eine Verordnung oder ein Gesetz, das derart intensiv vor deutschen Gerichten ueberprueft worden ist. 'Die Einweglobby hatte vor praktisch jedem verfuegbaren deutschen und europaeischen Gericht gegen das Dosenpfand geklagt und verloren', erinnerte der Bundesumweltminister. 'Damit duerften wir bei den Regeln zum Dosenpfand ein Ausmass an Rechtsicherheit erreicht haben, wie bei sonst kaum einem investitionsrelevanten Gesetz', so Trittin. Mit der im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Novelle der VERPACKUNGsverordnung ist die Pfandpflicht vereinfacht, modernisiert und auch in Details auf das europaeische Recht abgestimmt worden. 'Damit besteht fuer Getraenkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen eine klare rechtliche und politische Vorgabe. Der Kampf um das Dosenpfand ist vorbei', sagte Trittin. Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse |
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Neuregelung zum Dosenpfand tritt in Kraft
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26.05.05 |
Die von Bundesumweltminister Juergen Trittin seit Jahren geforderte Vereinfachung und Modernisierung der Pfandpflicht fuer Einweg--GetraenkeVERPACKUNGEN tritt am Sonnabend (28. Mai 2005) in Kraft. Trittin: 'Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher. Getraenkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit.' Mit der Neuregelung entspricht die deutsche Verpackungsverordnung europaeischen Vorgaben. Die Dritte Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung wird am 27. Mai 2005 im Bundesgesetzblatt verkuendet. Die Aenderungen waren vom Bundesrat am 17. Dezember 2004 verabschiedet worden. Vor der Verkuendung musste die Neuregelung der Pfandpflicht bei der Europaeischen Union notifiziert werden. Die wichtigsten Neuerungen: Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetraenken mit Kohlensaeure pfandpflichtig, unabhaengig vom Erreichen einer Quote. Das Pfand betraegt einheitlich 25 Cent. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetraenke ohne Kohlensaeure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr – wie bisher – vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben Saefte, Milch und Wein sowie oekologisch vorteilhafte Getraenkeverpackungen, beispielsweise Getraenkekartons. Die so genannten Inselloesungen werden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getraenkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getraenkedosen zuruecknehmen, gleich ob es eine Cola--, Eistee-- oder Bierdose ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen auch nicht mehr zwischen den Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden. Damit entspricht die Bundesregierung einem ausdruecklichen Wunsch der Europaeischen Kommission. Die Uebergangsfrist von 12 Monaten hat der Bundesrat eingeraeumt, um Bedenken des Europaeischen Gerichtshofs zu entsprechen. Weitere EU--Vorgaben hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin uebernommen. Nach der EU--Verpackungsrichtlinie sind bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfaelle zu verwerten und mindestens 55 Prozent stofflich zu verwerten. Ebenfalls bis spaetestens Ende 2008 sind bei den einzelnen Verpackungsmaterialien Recyclingquoten zwischen 15 % (bei Holz) und 60 % (bei Glas, Papier/Karton) zu erreichen. Fuer Kunststoffverpackungen wird – wie schon bisher in der deutschen Verpackungsverordnung – eine werkstoffliche Verwertungsquote vorgegeben. Dies wird mit der Vierten Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung, die nun dem Bundestag und anschliessend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird, in das deutsche Recht ueberfuehrt. Trittin: 'Diese neuen Mindestvorgaben werden bei uns zu keinen Veraenderungen in der Praxis fuehren. In Deutschland verwerten und recyceln wir bereits jetzt wesentlich mehr Verpackungen und schonen damit die Umwelt.' Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de |
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Dosenpfand: Neue Sicherheitserkennung für Dosen und Flaschen reif für den Massenmarkt
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01.05.05 |
Durch die Novelle der Verpackungsverordnung neigt sich die Zeit der sogenannten Insel-Lösungen bei der Organisation des Dosenpfandes ihrem Ende zu. Mit der Rechtsänderung wird den Bedenken der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen und die Pfandpflicht vor allem für die Verbraucher vereinfacht. "Zukünftig gilt: Leere Einwegflaschen und Dosen können überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird", so Umweltminister Jürgen Trittin. Es werde nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden. Handel und Industrie arbeit zur Zeit unter Hochdruck an einem bundeseinheitlichen Rücknahmesystem. Da die Einzelhandelsgeschäfte unterschiedliche Verkaufs- und Rückgabemengen von bepfandeten Getränkeverpackungen aufweisen werden, ist der Pfandausgleich – das Clearing – eine wichtige Frage, die jetzt gelöst werden muss. Neben der Verrechnung der Pfandgelder zählt die Betrugs- und Fälschungssicherheit zu den Anforderungskriterien von Handel und Industrie. Die Arbeitsgemeinschaft umweltfreundliche Verpackungs-Recycling-Systeme e.V (AVR) http://www.avr-bonn.de in Bonn will sich als gemeinnützige Clearingstelle für die Organisation des Pflichtpfandes empfehlen „Mit dem Sicherheitssystem von Adaxys/Maganetix http://www.adaxys.ch erfüllen wir die Wünsche des Handels und der Getränkeindustrie für ein reibungsloses Interclearing. Selbst Getränkedosen können mit der AVR-Kennzeichnung versehen und wieder in den Markt gebracht werden“, so AVR-Geschäftsführer Axel Mörsdorf. Die AVR könne als Clearingstelle mit einer optischen Erkennung arbeiten, wie sie von der Bundesdruckerei angeboten werde, aber auch mit jeder anderen Kennzeichnung. „Wir favorisieren aufgrund mehrjähriger Feldversuche die elektromagnetisch lesbaren Metallfäden, wie sie von Eudeposit und auch von Adaxys/Maganetix angeboten werden. Das System von Adaxys/Maganetix besteht aus einem elektromagnetischen Faden und einem ERN-Strichcode auf dem Etikett. Der Metallfaden kann auf oder hinter jedes handelsübliche Etikett geklebt werden und wird beim erstmaligen Einwurf der leeren Verpackung in das Rücknahmegerät sofort erkannt und entwertet. Zugleich wird in Sekundenbruchteilen ein Strichcode optisch gelesen, ohne dass die Verpackung gedreht werden muss. Das gesamte System ist fälschungs- und betrugssicher und kann unter allen logistischen Bedingungen zum Einsatz kommen. Es erkennt auch deformierte und verschmutzte Verpackungen, funktioniert in Außenautomaten bei jedem Wetter und entwertet nach erstmaliger Erkennung irreversibel“, betont Mörsdorf die Vorzüge. Die Warenströme blieben anonym, da nur die Produktcharge, für die man Pfand abführe, erkannt werden und nicht Artikel. „Die AVR-Erkennungstechnik erlaubt auch das Auslesen des vollen EAN-Codes. Das ermöglicht zwischen dem Automatenaufsteller, Hersteller und Händler – unter Ausschluss der Clearingstelle – eine Rückverfolgung der Produkt- und Warenströme. Diese Daten werden nur dann an die Clearingstelle gemeldet, wenn die Verpackung keinen Metallfaden aufweist. Die EAN-Daten werden bei der Clearingstelle weder gespeichert noch ausgewertet, um so die Anonymität zu gewährleisten“, erklärt Mörsdorf. In Deutschland haben die Firmen Bluhm und Ball Packaging ein Etikettiergerät getestet, dass 120.000 Dosen pro Stunde etikettieren könne. „In der Schweiz hat die Firma Pago erfolgreiche Versuche mit der punktgenauen Etikettierung von Dosen durchgeführt. Die zur Zeit erreichte Geschwindigkeit von rund 40.000 Etiketten pro Stunde soll um mehr als das Doppelte steigerungsfähig sein. Unser System ist also nicht nur sicher, sondern auch praktikabel für den Massenmarkt“, führt Mörsdorf aus. Quelle: www.openpr.de |
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EU gibt Bundesregierung 3 Monate Frist im Pfandstreit
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22.10.04 |
Die Bundesregierung muß binnen drei Monaten die Regelung zugunsten ausländischer Getränkeanbieter ändern, oder sich einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg stellen. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) forderte in Berlin die Länderregierungen auf, die Vorbehalte der Brüsseler Behörde auszuräumen. „Die Kommission hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, (...) weil es sich um einen schweren Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs handelt”, erklärten Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein und Umweltkommissarin Margot Wallström. „In Anerkennung der erheblichen Anstrengungen, die Deutschland in den letzten Wochen unternommen hat, auf die Bedenken der Kommission einzugehen, haben wir die Anrufung des Gerichtshofes aber um drei Monate aufgeschoben (...).” Umweltpolitische Ziele nicht in Frage gestellt Die umweltpolitischen Ziele der seit Anfang 2003 geltenden Pfandpflicht bezweifelt die Kommission ausdrücklich nicht. Der zentrale Kritikpunkt sind die so genannten Insellösungen. „Nach der gegenwärtig geltenden deutschen Verpackungsverordnung müssen Vertreiber nur Verpackungen der Art, Form und Größe zurücknehmen, die dieser Vertreiber im Sortiment hat”, heißt es zur Erläuterung. Somit könne ein Einzelhändler die Rücknahme der Verpackungen verweigern, die nicht in seinem Sortiment vorkämen. Es müsse aber eine Möglichkeit bestehen, „gebrauchte Einwegverpackungen an allen entsprechenden Verkaufsstellen zurückzugeben”. „Das gegenwärtige System erfüllt diese Vorgaben nicht”, schrieb die Kommission. „Es wirkt sich gerade auf Getränkeimporte aus anderen Mitgliedstaaten aus, die aufgrund der langen Transportwege zu 95 Prozent in Einwegverpackungen gehandelt werden.” Der Handel könne zudem Druck auf ausländische Anbieter ausüben, seine Verpackungen an die jeweiligen Insellösungen, bei der Handelsketten Einwegverpackungen zwar in jeder Filiale zurücknehmen, aber eben nur von dieser Handelskette, anzupassen. Die würde für die ausländische Konkurrenz zu erheblichen Kosten führen. Trittin: Die Länder haben es in der Hand Die Bundesländer haben es nun nach Einschätzung von Trittin in der Hand, ob die EU-Kommission gegen die deutsche Dosenpfandregelung klagt oder nicht. Wie er selbst seien ja bereits einige Länder dafür, die Insellösungen einzuschränken, sagte eine Sprecherin Trittins. Es liege an den Ländern, hier eine Regelung zu finden, die die Kritik der EU-Kommission aufgreife. Zuvor hatte sich das Kabinett mit dem Dosenpfand-Thema befaßt. |
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