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VERPACKUNG - Unternehmen
37079 Göttingen
Die Sachsenröder & Partner GmbH, offizielle deutsche Vertretung der Air Sea Containers Ltd., England, hat sich auf Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter zu Land, Luft und Wasser spezialisiert.
Verpackungen in Bereich Petrochemie UN zertifizierte Kartonagen aus Hartwellpappe (4G) UN zertifizierte Superpacks (4GV) UN zertifizierte Stahlfässer (1A1 und 1A2) UN zertifizierte Stahlfässer mit Plastikeinsatz (6HA1) UN zertifizierte Fässer und Kanister (1H1 un 3H1) Un zertifizierte Kisten aus Holz (4D und 4DV) Verpackungen im Bereich Biomedizin UN zertifizierte Verpackungen für Klasse 6.2 für den Transport infektiöser Stoffe und diagnostischen Proben Thermal Control Units Region: Niedersachsen http:// www.airsea.de Ort: Göttingen Straße: Florenz-Sartorius-Str. 5 Tel.: 0551504410 Fax: 0551504429 E-Mail: info@airsea.de
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VERPACKUNG - Unternehmen
69239 Neckarsteinach
Lösungen zum Bedrucken von Tickets, Haft-, Alu-, RFID-Etiketten, Wertbeutelfahnen, Bag Tags und Plastikkarten. Etiketten-und Plastikkartendrucker sowie Thermodruckmodule und die entsprechenden Verbrauchsmaterialien.
Das Lieferprogramm von F+D umfaßt Standard- und kundenspezifische Hochleistungs-Etiketten- und Plastikkarten-Drucker sowie die entsprechenden Verbrauchsmaterialien. In einer hohen Fertigungstiefe entwickelt und produziert F+D Standard- oder kundenspezifische Lösungen für die Verarbeitung vieler Druckmedien. Entsprechend von der Rolle oder vom Stapel: z. B. Tickets, Haft-, Alu- oder RFID-Etiketten, Wertbeutelfahnen, Bag Tags, Acetat Seide, PE Folie, PE Bänder... Für Kartendrucker: Plastikkarten mit Magnetstreifen, Chip, RFID Transponder. Der ECO 200 und PRO 300 mit einer Auflösung von 200 dpi bzw. 300 dpi und einer max. Druckgeschwindigkeit von 200 mm/s bzw. 300 mm/s sind Hochleistungs-Thermodirekt-/Transferdrucker für den industriellen Einsatz. Mit den umfangreichen Optionen wie Spendeeinrichtung mit Label-Taken-Sensor, Abschneider, interner und externer Aufwickler, Ethernet Schnittstelle, RFID Einheit (nur beim PRO 300) kann die Mehrheit der Ticket-, Beleg- und Etiketten-Druckanwendungen abgedeckt werden. Mit einer Auflösung von 300 dpi und einer Druckgeschwindigkeit von 70 mm/s, ermöglicht der PRO 300 2CP bei Verwendung eines speziellen Thermopapiers zweifarbige Thermodirektausdrucke. Der Express ist der ideale Drucker für die Auszeichnung von Stückgut und Gitterboxen wie z. B. bei Post- und Warensortieranlagen. Er bedruckt Wertbeutelfahnen - sog. Sackflaggen - im Thermodirekt oder -transferverfahren mit einer Auflösung von 300 dpi innerhalb von ca. 2 Sekunden bei einer Druckgeschwindigkeit von 100 mm/s. Der Pegasus Standard ist ein universell einsetzbarer Thermodirektdrucker für die unterschiedlichsten Formate von Tickets, Belegen und Etiketten bei einer festen Papierbreite von 54 mm. Mit einer Auflösung von 300 dpi und einer Druckgeschwindigkeit von max. 70 mm/s sind auch, bei Verwendung eines speziellen Thermopapiers, zweifarbige Thermodirektausdrucke möglich. Als Airline Version ist er speziell für den Ausdruck von Bag Tags konzipiert. Genauso robust und qualitativ hochwertig sind auch vollfarbige und monochrome Kartendrucker für den beid-/einseitigen Druck von Plastikkarten im Lieferprogramm. Mit der optionalen RFID Einheit können fast alle Drucker für die neuen Transponder-Anwendungen bereits heute eingesetzt werden. Region: Hessen http:// www.fuddruck.de Ort: Neckarsteinach Straße: Kirchenstraße 38 Tel.: 062297000 Fax: 0622970067 E-Mail: hiv-gmbh@t-online.de
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08.03.09
Kritik von Abfallexperten Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de , die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de ; www.ne-na.de
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26.02.09
Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de; www.ne-na.de
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18.11.07
Die Vorsilben „Öko“ und „Bio“ werden nach Ansicht des Münchner Publizisten Michael Miersch zur Zeit an alles Mögliche geklebt, ohne dass jemand nachfragt, ob die so geadelten Produkte oder Verfahren tatsächlich einen Umweltvorteil bieten. Nicht überall, wo „grün“ drauf steht, ist auch „grün“ drin. Was in der Bevölkerung als ökologisch gilt, habe meist mehr mit geschickter Imagepolitik von Interessengruppen zu tun als mit Fakten. „Bio ist prima fürs Klima!“ werben Ökoagrarverbände und fordern einen „Klimabonus“ für ihre Betriebe. Ihr Argument: Wir sparen Mineraldünger, zu dessen Herstellung fossile Brennstoffe verbraucht werden. Konventionelle Bauern kontern: „Mehr Milch pro Kuh ist aktiver Klimaschutz!“ Ihr Argument: Konventionelle Höfe erzeugen mehr Milch, Fleisch und Eier pro Tier. Auch erreichen die Tiere ihr Schlachtgewicht viel früher, leben also kürzer und brauchen weniger Futter. Ergo: Sie stoßen weniger klimaschädliches Methan aus. „Bei näherer Betrachtung erweisen sich viele angeblich grüne Lösungen als Mogelpackungen, die manchmal sogar mehr schaden als nützen“, so der Einwand von Miersch. Zweifelhaft ist beispielsweise der Versuch der französischen Regierung, per Dekret die Ausgabe nicht biologisch abbaubarer Kunststoff-Tragetaschen an den Kassen von Supermärkten zu verbieten. „In Wirklichkeit geht es um französische Agrarinteressen und um die Abschottung französischer Märkte“, kritisiert der Frankfurter Wissenschaftsjournalist Edgar Gärtner. Der Entwurf des französischen Dekrets beziehe sich lediglich auf einen bestimmten Typ von Plastiktüten, deren Gesamtmenge von jährlich 85.000 Tonnen gerade einmal 0,3 Prozent der französischen Haushaltsabfälle ausmacht. Würde zu deren Produktion jedoch Kartoffelstärke eingesetzt, könnte der Absatz von Stärkekartoffeln in Frankreich um 50 Prozent gesteigert werden. „Das zeigt, dass die französische Regierung mit ihrem Dekretentwurf nicht Abfallprobleme, sondern die Agrarförderung im Auge hatte“, so der Einwand von Gärtner. PlasticsEurope, die Vertretung der europäischen Kunststoffhersteller, hat im Oktober 2006 und noch einmal im Mai 2007 in einem Schreiben an die EU-Generaldirektion Unternehmen und Industrie formell gegen den französischen Vorstoß Beschwerde eingelegt. Selbst die französische Umwelt- und Energieeffizienzbehörde ADEME warnte in der Auswertung einer 2004 für die Supermarktkette „Carrefour“ erstellten vergleichenden Produkt-Lebensweg-Analyse davor, den Einsatz biologisch abbaubarer Kunststoffe für Tragetaschen als per se umweltschonend hinzustellen. Wissenschaftlich unseriös ist nach Meinung von Umweltexperten auch die Behauptung, dass durch die Verwendung von biologisch-abbaubaren Verpackungen (BAW) kein Treibhauseffekt entstehe, da nachwachsende Rohstoffe durch Sonnenlicht aus Wasser und Kohlendioxid ständig neu gebildet werden: „Das gilt vielleicht für reines Pflanzenmaterial, aber nicht für Verkaufsverpackungen. Die industrielle Landwirtschaft, die Verpackungsherstellung und die angestrebte Kompostierung belasten die Umwelt. In der gesamten Produktionskette entstehen Kohlendioxid-Emissionen“, so der Einwand eines Vertreters der Entsorgungswirtschaft. Es gebe also keinen Grund, den BAW-Verpackungen einen ökologischen Heiligenschein zu verpassen und staatlich zu fördern. Wenn die Bundesregierung über die Novelle der Verpackungsverordnung BAW-Verpackungen von Recyclingpflichten freistelle, werde die Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ad absurdum geführt. Noch entlarvender sei der Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen (Drucksache 163140), für Biokunststoffe den Verwertungsweg insgesamt freizugeben und neben der stofflichen Verwertung auch die energetische Verwertung als gleichwertig anzuerkennen. „Warum sollte man dann BAW-Verpackungen noch separat erfassen, wenn sie am Ende doch im Müllofen landen“, fragt sich der Bonner Abfallexperte Dr. Manfred Wirl. Das habe mit Kreislaufwirtschaft nichts zu tun, sondern sei nur ökologische Eulenspiegelei. Auch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) http://www.bgkev.de ist vom Bioplastik-Hype wenig begeistert und rät davon ab, BAW-Verpackungen in die Biotonne zu werfen. Sie reagierte damit auf die Ankündigung einer Drogeriemarktkette, deutschlandweit verschiedene Getränke in „voll kompostierbaren“ Flaschen anzubieten. Mit rund zehn Wochen liege die Behandlungszeit von BAW-Flaschen deutlich über dem normalen Biomüll. Teile der Flaschen tauchen deshalb im Kompost als Fremdstoffe auf, verschlechtern die Qualität und erschweren die Vermarktung. Blieben als Entsorgungsmöglichkeit noch die Restmülltonne und die Sammelsysteme des Grünen Punktes übrig, die allerdings technisch und logistisch überhaupt nicht auf Kompostierung ausgerichtet sind. Massiver Widerstand kommt von der Papierindustrie: Die Novellierung der Verpackungsverordnung wirke wie ein Katalysator zur Markteinführung von unlizenzierten Verpackungen. Das sei weder sachlich noch ökologisch gerechtfertigt und stelle eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) dar, kritisiert der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) http://www.hpv-ev.org in Frankfurt am Main. Beim Basisrohstoff Holz handele es sich ebenfalls um einen nachwachsenden Rohstoff. „Daraus hergestellte Verpackungen, sei es auf Primärfaserbasis oder auf Recyclingbasis, sind nach Gebrauch für die Kompostierung geeignet und biologisch abbaubar“, betont der HPV. Über die flächendeckende Sammellogistik gehe Altpapier mehrfach in Recyclingkreisläufe und erfülle so den Leitgedanken der Kreislaufwirtschaft. Es gebe daher für den Verordnungsgeber keine Rechtfertigung, BAW-Verpackungen von Entsorgungspflichten zu befreien.
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05.05.06
Zum 1. Mai 2006 endete die Übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung und einige neue Regeln treten in Kraft. Damit werden die so genannten 'Insellösungen' beendet und Verbraucherinnen und Verbraucher können pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Zudem werden jetzt Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, das Sortieren nach Herkunft und Hersteller hat ein Ende. Ab Montag (1. Mai 2006) gilt: Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden. Geschäfte, die pfandpflichtige Plastik- und Glas-Einweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, wo diese gekauft wurden. Gleichzeitig sind sie zur Pfanderstattung verpflichtet. Umgekehrt gilt: Wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Nach wie vor gilt die Schutzklausel für kleinere Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie müssen leere Getränkeverpackungen nur von den Marken und aus solchen Materialien zurüc! knehmen, die sie selbst in ihrem Angebot haben. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen bezie-hungsweise Dosen ebenfalls pfandpflichtig. Das gilt beispielsweise für Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser sowie für so genannte Alcopops. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr - wie bisher - vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben weiterhin Säfte, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons. Weitere Informationen unter www.bmu.de Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de
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22.03.06
T-Systems bietet elektronische Lösungen an, die Händler und Getränkeabfüller bei allen Schritten rund um das Einwegpfand unterstützen. Ab 1. Mai sind Einzelhändler laut Verpackungsverordnung verpflichtet, sämtlichen pfandpflichtigen Getränkeeinwegverpackungen wie Dosen oder Plastikflaschen entgegen zu nehmen und dafür Pfand auszuzahlen. Abfüller schätzen, dass der Einzelhandel in Deutschland mit etwa 1,75 Milliarden Euro Pfandgeld pro Jahr in Vorkasse tritt. T-Systems kann für Händler und Abfüller mehrere Aufgaben übernehmen: Der Dienstleister überträgt die individuellen Daten jeder Getränkedose oder Plastikflasche im gängigen X.400-Standard an die Abfüller. Dabei müssen Nutzer nicht in eigene Technik investieren. Sie nutzen die bereits bestehende X.400-Infrastruktur von T-Systems und bezahlen pro Transaktion. Zusätzlich bietet T-Systems unterschiedliche Lösungen zum Abwickeln des Pfandes: Dazu zählen einzelne Softwarepakete wie für das Rechnungs- und Forderungsmanagement oder Datenbanklösungen, die die Pfandforderungen der Händler einzelnen Abfüllern zuordnen. Dazu gehören aber auch vollautomatische Systeme, die das Einwegpfand verwalten - vom Einscannen in Rücknahmeautomaten bis zum Bankeinzug. Dabei kann T-Systems als neutraler Dienstleister alle Aufgaben der Händler oder Abfüller übernehmen. T-Systems verantwortet auch die gesamte Abrechnung in anderen Branchen, bei denen sehr viele Daten entstehen. So betreibt T-Systems Lösungen für Telekommunikationsunternehmen, die täglich mehrere hundert Millionen Datensätze sammeln, prüfen und automatisch Rechnungen erstellen. T-Systems ist einer der führenden Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik (engl.: ICT) in Europa. Im Konzern Deutsche Telekom betreut das Unternehmen seit 1. Januar 2005 das Segment der Geschäftskunden. Das Unternehmen hat weltweit 52.000 Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern. Für das Geschäftsjahr 2005 beläuft sich der Umsatz auf knapp 12,9 Milliarden Euro. Das Unternehmen optimiert für seine Kunden die Prozesse, senkt die Kosten und gibt seinen Kunden so zusätzliche Flexibilität in ihrem Kerngeschäft. Dabei setzt es gezielt Branchen-Know-how und modernste Technologie ein. Die Leistungen von T-Systems umfassen die komplette Wertschöpfungstiefe der Informations- und Kommunikationstechnik - von ICT-Infrastruktur über ICT-Lösungen bis hin zur Übernahme ganzer Geschäftsprozesse (Business Process Management). Mehr Informationen zum Unternehmen und seinen Dienstleistungen finden Sie unter http://www.t-systems.de Kontakt: T-Systems Media Relations Telefon: +49 (0)6966531126 Telefax: +49 (0)6966531139 E-Mail: presse@t-systems.com Quelle: www.pressrelations.de
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27.12.05
Ab dem 1. Mai 2006 gilt die neue Dosenpfand-Regelung. Die Novelle der Verpackungsverordnung beendet die so genannten Insel-Lösungen bei der Organisation des Dosenpfandes. Das heißt für Handel und Verbraucher: Leere Einwegflaschen und Dosen können überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird. Es wird dann nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden. Leere Pfandflaschen und Dosen kann man immer noch nicht in jedem beliebigen Geschäft oder Automaten zurückgeben, um anschließend die 25 Cent Pfand zu kassieren. Handel und Industrie gründeten für den Aufbau der Infrastruktur im Juni 2005 die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG). Im Juli schloss die DPG einen Vorvertrag mit der Bundesdruckerei als Generalunternehmerin für ein Sicherheitsverfahren ab. Das System der Bundesdruckerei erkennt eine UV-Sicherheitsfarbe, die auf die Verpackungen gedruckt wird. "An einem umfangreichen Feldtest mit 50 Millionen gekennzeichneten Verpackungen nahmen die Händler Lekkerland, Lidl, Kaufland, Plus und Spar gemeinsam mit einer Reihe von Automaten- und Etikettenherstellern teil. Aus kartellrechtlichen Gründen musste die Bundesdruckerei die technische Verfahrensbeschreibung der Auslesetechnik gegenüber zwanzig Automatenherstellern offen legen. Die mussten schließlich ihre Automaten für das Verfahren mit frei beziehbaren Standardkomponenten aufrüsten", schreibt das Computermagazin c't http://www.heise.de/ct/inhalt.shtml in ihrer aktuellen Ausgabe. Nachdem Lidl die Untauglichkeit der Farbe vorgeführt hatte, räumte die DPG der Bundesdruckerei, dem Tinten-Lieferanten sowie dem Entwickler der Erkennungskamera, Tomra Systems, drei Wochen Zeit zur Nachbesserung ein. Statt des bisher vorgesehenen Ein-Punkt-Messverfahrens wurde nun ein so genanntes Mehr-Punkt-Messverfahren getestet. Wolfgang Ringel, bei Tomra Systems zuständig für Business Development Europe, erklärte gegenüber c't, dass sich die Werte der Lidl-Farbe mit der Sicherheitsfarbe in dem Messfenster überschnitten hatten. Mit einem Mehr-Punkt-Messverfahren sei dies jedoch ausgeschlossen, da rund 300 Messpunkte der Farbkurve ausgelesen würden. Um dann noch gültige Werte zu erhalten, müsste die Farbe mit dem Original identisch sein. Die eingesetzte UV-Farbe mit speziellen Pigmenten würde jedoch exklusiv für die Bundesdruckerei hergestellt. "Allerdings, so ist aus Kreisen der Automatenhersteller zu hören, soll das Mehr-Punkt-Messverfahren erheblich teurer sein als das Ein-Punkt-Messverfahren. Dies betrifft nicht nur die Hersteller der Leergut-Automaten, sondern auch die der für die Zählzentren vorgesehenen Automaten. Hierfür sind Auslesetechniken erforderlich, die den Anforderungen eines Großautomaten entsprechen. Sie müssen einen hohen Durchsatz bewältigen und die Sicherheitsmerkmale in Bewegung mit hohen Lesegeschwindigkeiten erkennen können", so c't. Mitte Dezember beschloss die DPG den Umstieg auf ein anderes System, das mit Infrarotfarbe arbeitet. In Herstellerkreisen gelte das Infrarotverfahren keineswegs als sicherer. "Anders als bei der von der Bundesdruckerei eingesetzten UV-Farbe, die exklusiv gefertigt und ausgeliefert wurde, gibt es für die Infrarotfarben mehrere Hersteller. Tests haben gezeigt, dass es nur rund zwei Stunden dauert, einen Inkjet-Drucker so umzurüsten, dass sich damit Flaschenetiketten mit Infrarotaufdruck fälschen lassen. Eine Alternative zur optischen Erkennung ist der elektromagnetische Mikrofaden. Der haarfeine, nahezu unzerreißbare Mikrofaden enthält eine Legierungsseele aus fünf Metallen. Er ist gegen chemische Einflüsse resistent, da er mit Glas ummantelt ist. Für den Faden spricht, dass sich eine elektromagnetische Kennung nicht hacken lässt. Sie wird nämlich über Legierungszusammensetzungen und einen gesteuerten Abkühlprozess in der Produktion bereits festgelegt. Die Kennung wiederum wird einem Gegenstand zugeordnet. Das Auslesegerät stellt dann fest, ob die Kennung existiert und entwertet sie", so c't. Im Sommer präsentierte die Schweizer Firma Adaxys http://www.adaxys.ch vor Vertretern aus Handel und Industrie eine marktfähige Technik. "Wir haben in der Schweiz ein Identifikations-Etikett entwickelt, das höchste Sicherheit bei der Erkennung und Entwertung des Pfandes garantiert. Es besteht aus einem elektromagnetischen Faden und einem zusätzlichen ERN-Strichcode. Das Rücknahmesystem ADAX-ID ist mit einem kombinierten, sehr sicheren Erkennungs- und Entwertungsmodul ausgestattet. Nach nur sechs Monaten Entwicklungszeit ist unsere Technik bereits marktfähig. Etikettierversuche mit dem Label- und Technikhersteller Pago haben Durchlaufgeschwindigkeiten von 80.000 pro Stunde erreicht. Wir sind bei unseren Testversuchen mit einem Leergutautomaten von Wincor Nixdorf bei einer Fehlerquote von Null angekommen. Unser System arbeitet absolut zuverlässig. Zudem ist es einfach in der Bedienung und sehr sicher", erläuterte Adaxys-Geschäftsführer Max Mumenthaler gegenüber. Beim Einwurf der leeren Verpackung in das Rücknahmesystem würden sofort drei Verfahrensschritte ablaufen: Das Leergut werde erkannt, optisch eingelesen und entwertet. "Das gesamte System ist sehr preisgünstig und eignet sich selbst für kleinere Verkaufsstellen. ADAX-ID erkennt selbst deformierte und verschmutzte Verpackungen, funktioniert in Außenautomaten bei jedem Wetter und entwertet irreversibel, ohne dass die Verpackung an Ort und Stelle zerstört werden muss", so Mumenthaler. Der Vorteil liege nicht zuletzt darin, dass das Pfand-Rücknahmesystem ADAX-ID mit jedem Automaten kompatibel sei. Professor Peter Kern, Direktor des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation bewertet das Schweizer System positiver als die Lösung der Bundesdruckerei. "Eine Erkennung über den Farbpunkt setzt eine Zerstörung des Leergutes voraus. Das ist besonders für kleine und mittlere Verkaufsstellen überhaupt nicht praktikabel. Zudem benötigt die Entsorgungswirtschaft die alten Verpackungen in einem sortierfähigen Zustand. Auch das bietet die Farbpunkt-Erkennung nicht. Der Faden im Etikett ist für Verbraucher, Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft die bessere Variante. Preisgünstiger, einfach im Handling und für kleine und große Supermärkte, Kioske oder Tankstellen einsetzbar", sagte Kern in seinem Vortrag in Düsseldorf. In der Getränkeindustrie wundert man sich über die von der DPG gewählte technische Einbahnstraße. Die Farberkennung sei schon vor zwei Jahren von Lobbyisten favorisiert worden, die eigentlich das Dosenpfand politisch bekämpft hätten. "In Herstellerkreisen und Verbänden wertet man das Scheitern des UV-Verfahrens als erneuten Anlauf, das einheitliche Pfandsystem generell zu demontieren. Der Einzelhandel begründe mit dem Scheitern seines selbst gewählten Sicherheitsverfahrens, dass das Einwegpfand als solches nicht organisierbar sei", führt c't aus. Einen anderen Grund liefert ein Marktinsider im Gespräch mit dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de: "Die Discounter haben überhaupt kein Interesse an einem verbraucherfreundlichen Rücknahmesystem. Von den rund 14 Milliarden Einweg-Getränkeverpackungen gehen zur Zeit nur rund 30 Prozent als Leergut in die Läden zurück. Für rund 10 Milliarden Verpackungseinheiten kassiert der Handel also einen Pfandgewinn, da die Verbraucher die leeren Verpackungen nur selten zurückbringen. Zur Zeit verdient der Einzelhandel am Pfandschlupf mehr Geld als mit den Getränken. Das sind satte 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Warum sollten die Discounter das ändern mit einem einheitlichen Rücknahmesystem, einem dichten Netz an Automaten und konsumfreundlichen Kästen wie bei Mehrweg. Selbst ein Clearingsystem für den Pfandausgleich kann sich der Handel sparen bei der horrenden Summe, die über das Dosenpfand in die Kasse gespült wird". Medienbüro.sohn V.i.S.d.P: Gunnar Sohn Ettighoffer Strasse 26a 53123 Bonn Germany Telefon: +492286204474 Telefax: +492286204475 medienbuero@sohn.de www.openpr.de
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09.12.05
Im Rahmen des wissenschaftlichen Forums zur Verpackung von Lebensmitteln in Reims vom 24. bis 25. November richtete das Cofresco Institute einen Round Table aus. Der Titel der Diskussionsrunde lautete: 'Welche Forschungsansätze erfüllen bei der industriellen Verpackung und bei Hauhaltsverpackungen die Verbraucherwünsche? Welche Entwicklungsperspektiven gibt es für den Einsatz von Nano- und Mehrschichttechnologie?'. Namhafte Referenten gingen in ihren Fachvorträgen auf diese Fragen ein. So etwa Dr. Gero Decher vom Institut Charles Sadron in Straßburg, der eingehend den aktuellen Wissensstand bezüglich der Mehrschichttechnologie beleuchtete sowie Produktionsverfahren der Zukunft vorstellte. Christine Agnès und Martin Rogall, beide Cofresco, trugen die aktuellen Erwartungen der Verbraucher vor und leiteten daraus Herausforderungen für die Verpackungsindustrie ab. INNOVATIONSPOTENTIALE BEI HAUSHALTSVERPACKUNGEN Während die Forschung im Bereich der professionellen Lebensmittelverpackungen bereits weit fortgeschritten ist, steht der Markt für Haushaltsverpackungen unter hohem Innovationsdruck. Zu den vielversprechendsten Technologien für Innovationen gehören die Modified Atmosphere Technik sowie die Nano- und Mehrschichtentechnologie. Es gilt jedoch, die Erwartungen der Verbraucher zu berücksichtigen. So wünscht er universell einsetzbare Verpackungen, d.h. solche, mit denen sich alle Arten von Lebensmitteln gleich gut verpacken lassen. Gleichzeitig ist er sehr preisbewusst und möchte so wenig wie möglich für die Produkte zahlen. WAS ERWATREN DIE VERBRAUCHER VON EINER VERPACKUNG FÜR DEN HÄUSLICHEN GEBRAUCH? Die Verbrauchererwartungen sind vielfältig. Zunächst erwartet der Verbraucher 'Bequemlichkeit'. Er wünscht Produkte, die greifbare Vorteile bei der Handhabung aufweisen. So bevorzugt er Aluminium- und Plastikfolien, die leicht abzurollen und zu schneiden sind, sowie einfach zu öffnende und verschließende Frischhaltebeutel. Ferner legt er Wert auf Verpackungen, welche die Zubereitungszeit von Lebensmitteln verkürzen und im Kühlschrank wie in der Mikrowelle verwendet werden können. Ausschließen müssen die Verpackungen Umwelteinflüsse wie Temperatur, Luft, Feuchtigkeit, Licht oder Gerüche, die die Haltbarkeit und die organoleptischen, also die Sinnesorgane erregenden Eigenschaften der Lebensmittel wie Geschmack und Geruch, negativ beeinflussen. Sie sollen den Inhalt demnach gut konservieren und sie vor schädlichen Bakterien schützen. Bei der Umsetzung ist zu bedenken, dass der Verbraucher fettarme Zubereitungsarten bevorzugt. Bislang gibt es keine Haushaltsverpackung, die die Kontrolle bakterieller Aktivitäten bei Lebensmitteln oder die Verlängerung der Haltbarkeit garantiert. Die Forschung ist zwar beim kommerziellen Umgang mit Lebensmitteln vom Hersteller bis zum Einzelhandel sehr weit fortgeschritten. Der Schwachpunkt ist dagegen im Privathaushalt zu suchen, wo der ungeschulte Verbraucher mit Lebensmitteln oftmals sorglos umgeht. Dies ist ein Grund, warum das Forschungsfeld der Haushaltsverpackungen zunehmend an Wichtigkeit gewinnt: Der Umgang mit Lebensmitteln für den Verbraucher soll einfacher und sicherer werden. AUSSICHTSREICHE FORSCHUNGSANSÄTZE BEI HAUSHALTSVERPACKUNGEN Die Forschungsansätze richten sich nach drei Aspekten: einfache Handhabung, Funktionen und Leistung, also aktive und intelligente Verpackungen, sowie Umweltschutzaspekte, wie biologisch abbaubare und wiederverwertbare Verpackungen. Das Cofresco Institute unternahm in den letzten Jahren erste bedeutende Schritte in Richtung verbraucherfreundlicher Haushaltsverpackungen, indem es innovative Produkte entwickelt und auf den Markt gebracht hat. Zum einen die 'Fix-Brat-Alu', eine spezielle Aluminiumfolie, die mit Hilfe der Nanotechnologie die Bratzeit um 30 Prozent reduziert. Bereits seit Jahren Standard ist der 3-Schicht-Gefrierbeutel. Dieser nutzt die Mehrschichttechnologie, um seine Dehnbarkeit bei geringerer Dicke zu erhöhen (siehe auch 'Verbraucher des 21. Jahrhunderts'). Pressetext und -foto auch zum Download unter www.melitta.info / Presse-Tagespresse-Meldungen Weitere Informationen unter www.cofrescoinstitute.com Der Verbraucher des 21. Jahrhunderts IN KÜRZE: DER MARKT FÜR LEBENSMITTELVERPACKUNGEN IM HAUSHALT Der Markt für Lebensmittelverpackungen im Haushalt umfasst alle Verpackungsarten, die zum Schutz von Lebensmitteln in privaten Haushalten genutzt werden können. Die Einsatzmöglichkeiten beinhalten die Lagerung, den Transport und schließlich die Zubereitung von Speisen. In Europa werden auf dem Markt der Lebensmittelverpackungen für den Haushalt jährlich 700 Millionen Euro umgesetzt. Auf europäischer Ebene ist der Markt in vier Segmente unterteilt: Aluminiumfolie, Plastikfolie, Brotpapier und Frischhaltebeutel, wobei der Markt derzeit stark von Aluminiumfolien und Frischhaltebeuteln dominiert wird (Zusammen 70 Prozent des Gesamtumsatzes) DER VERBRAUCHER UND SEINE ERWARTUNGEN Heutzutage sucht der Verbraucher nach hoher Qualität bei gleichzeitig günstigen Preisen. Sein Verhalten ist in der Tat oftmals paradox: Er möchte auf der einen Seite Genuss und Bequemlichkeit und auf der anderen Seite sucht er schnell zuzubereitende Produkte, die sowohl gesund als auch sicher sind. Vier Stichworte beschreiben die aktuellen Verbrauchertrends am treffendsten und erklären, warum eine Verbesserung der Produkte zur Lagerung von Lebensmitteln im Privathaushalt notwendig ist: o Vorsicht: Der Verbraucher legt immer größeren Wert darauf, was er isst. o Zeitmangel: Er hat kaum noch Zeit, regelmäßig frische Produkte zu kaufen. So ist die durchschnittliche Einkaufsdauer in den letzten 20 Jahren von 90 auf 50 Minuten pro Woche gesunken . Außerdem bereitet der Verbraucher seine Speisen immer schneller zu. In den letzten zwei Jahren reduzierte sich dieser Zeitaufwand von 42 auf 26 Minuten an Werktagen und ist von einer Stunde zu 44 Minuten an den Wochenenden gesunken. Zeitmangel erklärt auch, warum der Verzehr von Obst und Gemüse relativ gering ist: Sie sind nicht lange haltbar und kaum mit modernen Einkaufs- und Verzehrgewohnheiten zu vereinbaren. o Alterung: Im Jahr 2000 waren 33% aller Europäer über 50 Jahre alt (in den USA waren es lediglich 27,5%). Diese Zahl wird im Jahr 2020 auf 41,5% steigen (gegenüber 35% in den USA ). Besondere Bedürfnisse von Senioren insbesondere im Hinblick auf die praktische Anwendung von Lebensmittelverpackungen müssen daher verstärkt berücksichtigt werden. o Umweltverträglichkeit: Der Verbraucher macht sich immer mehr Gedanken um Umweltschutzthemen und sucht verstärkt nach umweltfreundlichen Verpackungen. ERSTE SCHRITTE SIND GEMACHT Eine Haushaltsverpackung auf der Basis von Nanotechnologie: 'Fix-Brat-Alu' Cofresco hat vor kurzem 'Fix-Brat-Alu' auf den Markt gebracht - eine Aluminiumfolie, die auf einer Seite eine spezielle schwarze Beschichtung besitzt. Die Beschichtung ist patentiert und wurde auf der Basis von Nanotechnologie entwickelt. Farbpigmente sind in einer speziellen glasartigen Struktur gebunden. Diese hält hohe Temperaturen aus und ist somit geeignet für den Einsatz im Backofen oder auf dem Grill. Die schwarze Oberfläche absorbiert die Hitze und reduziert dadurch die Back- oder Grillzeit um bis zu 30 Prozent. Auch wird das Fleisch saftig und knusprig Der 3-Schichten Gefrierbeutel Cofrescos Standardgefrierbeutel basiert auf der Mehrschichttechnologie. Im Gegensatz zu früher, besteht der Beutel heute aus einer raffinierten Materialkomposition in drei Schichten. Die Beutel sind heute deutlich reißfester als früher. Dies reduziert die Bildung von kleinen Löchern, die bei der Lagerung im Gefrierfach entstehen und zu Gefrierbrand führen. Beim Gefrierbrand, der technisch als 'gefriertrocknen' bezeichnet wird, entweicht das Wasser aus dem Lebensmittel und es entstehen trockene Stellen, die oftmals das Aussehen und den Geschmack der Lebensmittel verändern. Auch sind die Gefrierbeutel deutlich dünner geworden, so dass der Materialeinssatz verringert werden konnte. Andere Materialien hat man eingebunden, die die Optik und die Transparenz des Beutels sowie die Verarbeitung während der Produktion verbessern und eine sichere und feste Verschweißung der Beutel gewährleistet. Pressetext und -foto auch zum Download: www.melitta.info / Presse-Tagespresse-Meldungen Weitere Informationen: www.cofrescoinstitute.com
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26.05.05
Die von Bundesumweltminister Juergen Trittin seit Jahren geforderte Vereinfachung und Modernisierung der Pfandpflicht fuer Einweg--GetraenkeVERPACKUNGEN tritt am Sonnabend (28. Mai 2005) in Kraft. Trittin: 'Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher. Getraenkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit.' Mit der Neuregelung entspricht die deutsche Verpackungsverordnung europaeischen Vorgaben. Die Dritte Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung wird am 27. Mai 2005 im Bundesgesetzblatt verkuendet. Die Aenderungen waren vom Bundesrat am 17. Dezember 2004 verabschiedet worden. Vor der Verkuendung musste die Neuregelung der Pfandpflicht bei der Europaeischen Union notifiziert werden. Die wichtigsten Neuerungen: Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetraenken mit Kohlensaeure pfandpflichtig, unabhaengig vom Erreichen einer Quote. Das Pfand betraegt einheitlich 25 Cent. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetraenke ohne Kohlensaeure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr – wie bisher – vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben Saefte, Milch und Wein sowie oekologisch vorteilhafte Getraenkeverpackungen, beispielsweise Getraenkekartons. Die so genannten Inselloesungen werden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getraenkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getraenkedosen zuruecknehmen, gleich ob es eine Cola--, Eistee-- oder Bierdose ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen auch nicht mehr zwischen den Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden. Damit entspricht die Bundesregierung einem ausdruecklichen Wunsch der Europaeischen Kommission. Die Uebergangsfrist von 12 Monaten hat der Bundesrat eingeraeumt, um Bedenken des Europaeischen Gerichtshofs zu entsprechen. Weitere EU--Vorgaben hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin uebernommen. Nach der EU--Verpackungsrichtlinie sind bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfaelle zu verwerten und mindestens 55 Prozent stofflich zu verwerten. Ebenfalls bis spaetestens Ende 2008 sind bei den einzelnen Verpackungsmaterialien Recyclingquoten zwischen 15 % (bei Holz) und 60 % (bei Glas, Papier/Karton) zu erreichen. Fuer Kunststoffverpackungen wird – wie schon bisher in der deutschen Verpackungsverordnung – eine werkstoffliche Verwertungsquote vorgegeben. Dies wird mit der Vierten Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung, die nun dem Bundestag und anschliessend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird, in das deutsche Recht ueberfuehrt. Trittin: 'Diese neuen Mindestvorgaben werden bei uns zu keinen Veraenderungen in der Praxis fuehren. In Deutschland verwerten und recyceln wir bereits jetzt wesentlich mehr Verpackungen und schonen damit die Umwelt.' Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de
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01.05.05
Durch die Novelle der Verpackungsverordnung neigt sich die Zeit der sogenannten Insel-Lösungen bei der Organisation des Dosenpfandes ihrem Ende zu. Mit der Rechtsänderung wird den Bedenken der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen und die Pfandpflicht vor allem für die Verbraucher vereinfacht. "Zukünftig gilt: Leere Einwegflaschen und Dosen können überall dort zurück gegeben werden, wo Einweg verkauft wird", so Umweltminister Jürgen Trittin. Es werde nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterschieden. Handel und Industrie arbeit zur Zeit unter Hochdruck an einem bundeseinheitlichen Rücknahmesystem. Da die Einzelhandelsgeschäfte unterschiedliche Verkaufs- und Rückgabemengen von bepfandeten Getränkeverpackungen aufweisen werden, ist der Pfandausgleich – das Clearing – eine wichtige Frage, die jetzt gelöst werden muss. Neben der Verrechnung der Pfandgelder zählt die Betrugs- und Fälschungssicherheit zu den Anforderungskriterien von Handel und Industrie. Die Arbeitsgemeinschaft umweltfreundliche Verpackungs-Recycling-Systeme e.V (AVR) http://www.avr-bonn.de in Bonn will sich als gemeinnützige Clearingstelle für die Organisation des Pflichtpfandes empfehlen „Mit dem Sicherheitssystem von Adaxys/Maganetix http://www.adaxys.ch erfüllen wir die Wünsche des Handels und der Getränkeindustrie für ein reibungsloses Interclearing. Selbst Getränkedosen können mit der AVR-Kennzeichnung versehen und wieder in den Markt gebracht werden“, so AVR-Geschäftsführer Axel Mörsdorf. Die AVR könne als Clearingstelle mit einer optischen Erkennung arbeiten, wie sie von der Bundesdruckerei angeboten werde, aber auch mit jeder anderen Kennzeichnung. „Wir favorisieren aufgrund mehrjähriger Feldversuche die elektromagnetisch lesbaren Metallfäden, wie sie von Eudeposit und auch von Adaxys/Maganetix angeboten werden. Das System von Adaxys/Maganetix besteht aus einem elektromagnetischen Faden und einem ERN-Strichcode auf dem Etikett. Der Metallfaden kann auf oder hinter jedes handelsübliche Etikett geklebt werden und wird beim erstmaligen Einwurf der leeren Verpackung in das Rücknahmegerät sofort erkannt und entwertet. Zugleich wird in Sekundenbruchteilen ein Strichcode optisch gelesen, ohne dass die Verpackung gedreht werden muss. Das gesamte System ist fälschungs- und betrugssicher und kann unter allen logistischen Bedingungen zum Einsatz kommen. Es erkennt auch deformierte und verschmutzte Verpackungen, funktioniert in Außenautomaten bei jedem Wetter und entwertet nach erstmaliger Erkennung irreversibel“, betont Mörsdorf die Vorzüge. Die Warenströme blieben anonym, da nur die Produktcharge, für die man Pfand abführe, erkannt werden und nicht Artikel. „Die AVR-Erkennungstechnik erlaubt auch das Auslesen des vollen EAN-Codes. Das ermöglicht zwischen dem Automatenaufsteller, Hersteller und Händler – unter Ausschluss der Clearingstelle – eine Rückverfolgung der Produkt- und Warenströme. Diese Daten werden nur dann an die Clearingstelle gemeldet, wenn die Verpackung keinen Metallfaden aufweist. Die EAN-Daten werden bei der Clearingstelle weder gespeichert noch ausgewertet, um so die Anonymität zu gewährleisten“, erklärt Mörsdorf. In Deutschland haben die Firmen Bluhm und Ball Packaging ein Etikettiergerät getestet, dass 120.000 Dosen pro Stunde etikettieren könne. „In der Schweiz hat die Firma Pago erfolgreiche Versuche mit der punktgenauen Etikettierung von Dosen durchgeführt. Die zur Zeit erreichte Geschwindigkeit von rund 40.000 Etiketten pro Stunde soll um mehr als das Doppelte steigerungsfähig sein. Unser System ist also nicht nur sicher, sondern auch praktikabel für den Massenmarkt“, führt Mörsdorf aus. Quelle: www.openpr.de
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02.02.05
Vom 05. bis 08. Juli 2005, findet in São Paulo die Intertooling 2005 statt, die wichtigste Fachmesse für die Werkzeugbranche in Brasilien. Über 180 Aussteller aus den Bereichen Werkzeug- und Formenbau, Werkzeugmaschinen, Modell- und Prototypenbau, Gieβerei, sowie Mess- und Peripherigeräte, werden neue Lösungen der brasilianischen Industrie vorstellen. Die Intertooling 2005 möchte insbesondere deutsche Aussteller gewinnen, die auf 22.464 m², eine ideale Plattform für gute Geschäfte und Kontakte zu wichtigen Entscheidungsträgern aus allen Bereichen der brasilianischen Industrie vorfinden werden. Das wichtigste Ziel der Intertooling ist es, den großen Bedarf der brasilianischen Industrie im Werkzeug- und Formenbau zu bedienen. Es fehlen vor allem Lösungen für Einspritzformen kleiner Plastikteile und Teile über 10 t Gewicht, Spritzmaschinen für 2 oder mehr Plastikmaterialien, schwere Stanzmaschinen, Werkzeuge für Querstanzen, Lochmaschinen und Werkzeuge für Reifengießformen. Ein weiterer Grund, an der Intertooling teilzunehmen, sind die positiven Aussichten für das Jahr 2005 und die gestiegenen Importzahlen im Jahr 2004. Im vergangenen Jahr hat Brasilien 30 % mehr importiert als im Vorjahreszeitraum. 43,2 % der Importe gingen nach São Paulo, das Wirtschaftszentrum Südamerikas. Es wurden hauptsächlich Maschinen, Anlagen, Zusatzgeräte und Rohstoffe eingeführt, die einen Anteil von 72 % der Gesamtimporte ausmachten. Erwartet werden Besucher aus der Glas-, Keramik-, Gummi-, Kautschuk-, Kunststoff-, Gießerei-, Maschinenbau-, Schmiede-, Verpackungs- und Stahlindustrie, die neue Lösungen zur Modernisierung ihrer Produktionsstätten suchen. Durch aktive Besucherwerbung und Zusammenarbeit mit brasilianischen Verbänden, soll die Besucherzahl von über 25.000 erreicht werden. Der Veranstallter Messe Brasil Feiras & Promoções Ltda. aus Joinville, hat auf zahlreichen Messen seine Kompetenz für einen erfolgreichen Ablauf bewiesen. Anmeldeschluß ist der 30. April 2005. Interessenten wenden sich bitte an das BeNet Kooperationsbüro Brasilien, (0711) 50887794. Ansprechpartner: Marcus Bertlein BeNet Kooperationsbüro Brasilien Rua Nove de Março, 737 - Sala 402 BR - 89201400 Joinville - Santa Catarina Hotline: (+49)71150887794 Telefon: (+55)474330928 Telefax: (+55)474333247 E-mail: intertooling@benet.com.br Skype: benetbrasil Web: www.benet.com.br/intertooling http://www.pressemitteilung.ws
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08.10.04
Auf dem fünften Würzburger Abfallforum, organisiert vom Witzenhausen-Institut, hat Professor Peter Michaelis vom Sachverständigenrat für Umweltfragen eine Abkehr von staatlichen Quotenvorgaben für das Recycling von Verpackungen gefordert. "Über Verwertungsquoten versucht der Gesetzgeber, bestimmte Recyclingmengen zu erzwingen, die der Markt bei den gegebenen Preisen nicht freiwillig erzeugt", betonte Michaelis in seinem Vortrag vor rund 250 Fachleuten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Medien. Wenn man staatlich erzwungene Verwertungsaktivitäten nur mit Subventionen leisten könne, entstünden Ausweichreaktionen. Das könne man am Kunststoffrecycling des Grünen Punktes erkennen. "Über die an das Duale System (DSD) gezahlten Lizenzgebühren werden nicht nur Sammlung und Sortierung finanziert, sondern auch Subventionen für die Verwertung von Plastikverpackungen", so Michaelis. Es sei aber nicht immer möglich, den tatsächlichen Verbleib der zur Verwertung abgegebenen Kunststoffabfälle lückenlos nachzuprüfen. "Das lockt auch unseriöse Anbieter in den Markt, die die Subvention mitnehmen und die Kunststoffabfälle dann anderweitig entsorgen", kritisierte Michaelis. Der Umweltrat nehme deshalb in seinem neuen Umweltgutachten eine sehr distanzierte Position ein zu dem Versuch, Abfallströme durch Vorgabe von Quoten in bestimmte, vorab definierte Entsorgungswege zu lenken. Besser wäre es, auf hohem Niveau harmonisierte Umweltstandards festzulegen und die dann noch verbleibenden Umweltbelastungen durch die Erhebung von Abgaben zu internalisieren. Der administrativ induzierte Überhang des Angebots an Sekundärrohstoffen verführt auch nach Auffassung von Wolfgang Schertz, Vorstandschef der Landbell AG http://www.landbell.de in Mainz, zu grotesken Kapriolen. "Negativpreise etwa für Altkunststoff verderben gleichermaßen Charakter, Gewissen und Rohstoffmärkte im Inland und im Ausland. Da der Grüne Punkt als Umsetzungsinstrument der Verpackungsverordnung zwangsläufig an einem Maximum an Lizenzeinnahmen interessiert war, gab es und gibt es bis heute kaum eine nennenswerte Vermeidung von Verpackungen. Etwaige Rückgänge sind überwiegend konjunkturell bedingt", monierte Schertz in seinem Referat. Was der Markt nachfrage, soll er sich holen. "Der Staat verordnet das Sammeln, die Wirtschaft muss schauen, was sie damit macht". Hier liege der Kern der Produktverantwortung, die sich auf alles Produzierte beziehe und nicht nur auf Verpackungen, die nur einen geringen Anteil des Gesamtmülls ausmachten.
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