Marktanteile
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08.03.09
Kritik von Abfallexperten Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de , die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de ; www.ne-na.de
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26.02.09
Berlin/Bonn, 25. Februar 2009, www.ne-na.de - Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes http://www.gruener-punkt.de. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt http://www.eko-punkt.de, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger", vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon http://www.ascon-net.de. Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat", so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht. Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet", kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig", sagt die Sprecherin des Kartellamtes. Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare' gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare' herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen", führt Schuh aus. Genau diese neuerliche „Vielfalt" biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping". Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich", moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden", weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden", fürchtet Ascon-Chef Schuh. Redaktion NeueNachricht Gunnar Sohn Ettighoffer Straße 26a 53123 Bonn Tel: 0228 – 6204474 Mobil: 0177 – 6204474 medienbuero@sohn.de; www.ne-na.de
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27.10.06
Von Gunnar Sohn Heidelberg - Eine neue Ökobilanz des Instituts für Energie und Umweltforschung (IFEU) http://www.ifeu.org, Heidelberg, sieht den Getränkekarton als ökologisch vorteilhafter an als die Kunststoff-Flasche aus PET: Im direkten Vergleich mit PET sind „bei allen durchgeführten Systemvergleichen ökologische Vorteile erkennbar“, heißt es in der Studie. „Die Ergebnisse zeigen, dass der Getränkekarton vom Umweltbundesamt (UBA) zu Recht als eine ‘ökologisch vorteilhafte’ Verpackung qualifiziert wird und daher vom Pfand befreit ist“, kommentierte Wilhelm Wallmann, Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN) http://www.getraenkekarton.de, die Ergebnisse. Der FKN habe die Studie in Auftrag gegeben, weil in den vergangenen Jahren viele neue Verpackungen auf den Markt gekommen seien. Außerdem hätten die Pfandregeln der Verpackungsverordnung die Getränke- und Verpackungsmärkte erheblich in Bewegung gebracht: Bei Bekanntgabe der Ergebnisse der letzten UBA-Ökobilanzen vor vier Jahren habe die PET-Flasche zum Beispiel bei fruchthaltigen Getränken keine Rolle gespielt. Inzwischen habe sie Mehrwegverpackungen und Einweg-Glasflaschen weitgehend verdrängt. Bei Milchgetränken sei eine ähnliche Entwicklung nicht ausgeschlossen. Die Studie bilanziert Getränkekartons und PET-Flaschen mit einem Füllvolumen von 0,2 bis 1,5 Liter für Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Eistee, Milchmischgetränke und Frischmilch mit unterschiedlich langer Haltbarkeitsdauer. Es wurden Verpackungen untersucht, die 2005 auf dem deutschen Markt vertreten waren. Beim Getränkekarton sind alle Verpackungs-Varianten entsprechend ihrer Marktanteile berücksichtigt. Damit bildet die Studie den Gesamtmarkt repräsentativ ab. Darüber hinaus wurden in einem „Zukunftszenario 2010“ technologisch denkbare Optimierungen der PET-Flasche – wie geringere Flaschengewichte – unterstellt und mit aktuellen Getränkekartons verglichen. „Mit dieser konservativen Rechnung ‘alt gegen neu’ wollten wir auf der sicheren Seite sein“, so Wallmann. Ein weiteres „Zukunftszenario“ betrifft die 1-Liter-PET-Milchflasche, die man derzeit in Deutschland nicht kaufen kann, die aber in einigen Nachbarländern angeboten wird. Die Studie unterscheidet zwischen Verpackungen mit unterschiedlichen Barriere-Eigenschaften. So werden für empfindliche Produkten wie Säfte Verpackungen eingesetzt, die das Eindringen von Licht und Luftsauerstoff weitgehend verhindern und eine Haltbarkeit des Produkts von bis zu 12 Monaten ermöglichen. Bei Getränkekartons wird zu diesem Zweck eine Aluminiumfolie verwendet. Kunststoffflaschen werden aus mehreren Lagen hergestellt oder beschichtet. Aufgrund des höheren Materialaufwandes schneiden diese Verpackungen generell schlechter ab, als Verpackungen mit geringerer Barrierewirkung. Dies gilt für Verpackungen, in denen Eistee und Frischmilchprodukte abgefüllt werden . Bei 1-Liter-Verpackungen für Fruchtgetränke mit langer Mindesthaltbarkeitsdauer liegt der Getränkekarton in sechs von acht Wirkungskategorien vor PET. Bei kleineren Packungsgrößen ergibt sich ein ähnliches Bild. „Bemerkenswert“, so die Autoren der Studie, „ ist der große Unterschied bei Treibhauseffekt und fossilem Ressourcenverbrauch.“ Diese Kategorien werden vom Umweltbundesamt in ihrer ökologischen Bedeutung als „sehr groß“ oder „groß“ eingestuft. Nicht so deutlich fallen die Unterschiede bei den 1,5-Liter-Eisteeverpackungen aus. Dort werden sogenannte „PET-Monolayer-Flaschen“ ohne Barriere eingesetzt. Beim Vergleich von Verpackungen für Milchmischgetränken mit kurzer Mindesthaltbarkeitsdauer ist der Getränkekarton mit Ausnahme der Kategorien „Aquatische Eutrophierung“ und „Naturraumbeanspruchung Forst“ in allen anderen Fällen ökologisch günstiger. Bei Frischmilch zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier legt das Autorenteam besonderen Wert auf die Feststellung: „Beim Treibhauseffekt und fossilem Ressourcenverbrauch ist der Systemunterschied zwischen Karton und PET-Flasche noch deutlicher ausgeprägt als bei den betrachteten Saft- und Eistee-Verpackungen.“ Quelle: www.pressemitteilung.ws
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