Branchennachricht |
Einwegpfand wird für Konsumenten einfacher
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05.05.06 |
Zum 1. Mai 2006 endete die Übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung und einige neue Regeln treten in Kraft. Damit werden die so genannten 'Insellösungen' beendet und Verbraucherinnen und Verbraucher können pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Zudem werden jetzt Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, das Sortieren nach Herkunft und Hersteller hat ein Ende. Ab Montag (1. Mai 2006) gilt: Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden. Geschäfte, die pfandpflichtige Plastik- und Glas-Einweggetränkeverpackungen verkaufen, sind zur Rücknahme von Plastik- und Glasverpackungen verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, wo diese gekauft wurden. Gleichzeitig sind sie zur Pfanderstattung verpflichtet. Umgekehrt gilt: Wer keine Getränke in Dosen verkauft, ist auch nicht zur Rücknahme von Dosen und zur Pfanderstattung verpflichtet. Nach wie vor gilt die Schutzklausel für kleinere Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie müssen leere Getränkeverpackungen nur von den Marken und aus solchen Materialien zurüc! knehmen, die sie selbst in ihrem Angebot haben. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Einwegflaschen bezie-hungsweise Dosen ebenfalls pfandpflichtig. Das gilt beispielsweise für Eistee, Fitnessgetränke, Kaffee oder aromatisiertes Wasser sowie für so genannte Alcopops. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr - wie bisher - vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben weiterhin Säfte, Milch, Spirituosen, Sekt und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen wie Getränkekartons. Weitere Informationen unter www.bmu.de Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de |
Branchennachricht |
Neuregelung zum Dosenpfand tritt in Kraft
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26.05.05 |
Die von Bundesumweltminister Juergen Trittin seit Jahren geforderte Vereinfachung und Modernisierung der Pfandpflicht fuer Einweg--GetraenkeVERPACKUNGEN tritt am Sonnabend (28. Mai 2005) in Kraft. Trittin: 'Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher. Getraenkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit.' Mit der Neuregelung entspricht die deutsche Verpackungsverordnung europaeischen Vorgaben. Die Dritte Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung wird am 27. Mai 2005 im Bundesgesetzblatt verkuendet. Die Aenderungen waren vom Bundesrat am 17. Dezember 2004 verabschiedet worden. Vor der Verkuendung musste die Neuregelung der Pfandpflicht bei der Europaeischen Union notifiziert werden. Die wichtigsten Neuerungen: Mit der Neuregelung sind Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetraenken mit Kohlensaeure pfandpflichtig, unabhaengig vom Erreichen einer Quote. Das Pfand betraegt einheitlich 25 Cent. Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetraenke ohne Kohlensaeure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Das bedeutet: ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr – wie bisher – vom Dosenpfand. Pfandfrei bleiben Saefte, Milch und Wein sowie oekologisch vorteilhafte Getraenkeverpackungen, beispielsweise Getraenkekartons. Die so genannten Inselloesungen werden zum 1. Mai 2006 beendet. Wer eine Getraenkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getraenkedosen zuruecknehmen, gleich ob es eine Cola--, Eistee-- oder Bierdose ist. Die Verbraucherinnen und Verbraucher muessen auch nicht mehr zwischen den Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden. Damit entspricht die Bundesregierung einem ausdruecklichen Wunsch der Europaeischen Kommission. Die Uebergangsfrist von 12 Monaten hat der Bundesrat eingeraeumt, um Bedenken des Europaeischen Gerichtshofs zu entsprechen. Weitere EU--Vorgaben hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin uebernommen. Nach der EU--Verpackungsrichtlinie sind bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfaelle zu verwerten und mindestens 55 Prozent stofflich zu verwerten. Ebenfalls bis spaetestens Ende 2008 sind bei den einzelnen Verpackungsmaterialien Recyclingquoten zwischen 15 % (bei Holz) und 60 % (bei Glas, Papier/Karton) zu erreichen. Fuer Kunststoffverpackungen wird – wie schon bisher in der deutschen Verpackungsverordnung – eine werkstoffliche Verwertungsquote vorgegeben. Dies wird mit der Vierten Aenderungsverordnung zur Verpackungsverordnung, die nun dem Bundestag und anschliessend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird, in das deutsche Recht ueberfuehrt. Trittin: 'Diese neuen Mindestvorgaben werden bei uns zu keinen Veraenderungen in der Praxis fuehren. In Deutschland verwerten und recyceln wir bereits jetzt wesentlich mehr Verpackungen und schonen damit die Umwelt.' Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6,10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 018883052010. Fax: 018883052016 email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Quelle: www.pressrelations.de |
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