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Schweiz: Recyclingquote bei Getränkeverpackungen erreicht 07-07-25

Im letzten Jahr ist erneut bei allen Getränkeverpackungen die Recyclingquote erreicht worden. Auch PET-Flaschen übertrafen dank der Anstrengungen der Getränkebranche mit 76 Prozent die vorgeschriebene Verwertungsvorgabe. Da sich die Finanzierung des Recyclings stabilisiert hat, verzichtet der Bund derzeit auf die Einführung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf PET-Flaschen.

Getränkeverpackungen aus Glas, Aluminium und PET müssen eine Verwertungsquote von mindestens 75 Prozent erreichen. Das ist in der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) festgelegt. Glasflaschen und Aluminiumdosen erfüllten diese Zielvorgabe im Jahr 2006 mit 96 bzw. 90 Prozent wie in den Jahren zuvor deutlich.

PET-Flaschen hatten 2005 die 75-Prozentquote gerade erreicht. 2006 konnten nun auch sie zulegen und die minimale Quote um 1 Prozentpunkt übertreffen (siehe Tabelle). Die Massnahmen (mehr als 3800 neue PET-Sammelstellen, insbesondere bei Tankstellenshops, Schulen, Baustellen, Take-aways und in Bahnhöfen), die auf Grund des mehrmaligen Verfehlens der Zielvorgabe in den Jahren vor 2005 eingeleitet worden sind, haben ihre volle Wirkung entfaltet.

Der für die Sammlung von PET-Flaschen zuständige Verein PRS PET-Recycling Schweiz hat zudem in den letzten Monaten seine Sammelanstrengungen weiter verstärkt und die Information ausgebaut, vor allem in Bezug auf Flaschen, die unterwegs konsumiert werden. Die Mitglieder des Vereins, die rund 85 Prozent des Schweizer Getränkemarktes vertreten, erreichten dadurch sogar eine Verwertungsquote von 79 Prozent und übertrafen die minimale Quote damit wiederum deutlich. Das gesamtschweizerische Ergebnis liegt jeweils tiefer, weil die Firmen, die nicht Mitglied von PRS sind und zusammen rund 15 Prozent des Getränkemarktes abdecken, erfahrungsgemäss deutlich weniger als 75 Prozent der verkauften PET-Flaschen sammeln.

Vorläufiger Verzicht auf vorgezogene Entsorgungsgebühr
Der Verein PRS erhob bis Ende 2006 auf freiwilliger Basis bei Getränkehändlern auf den verkauften PET-Flaschen einen Beitrag zur Verwertung von 4 Rappen. Dieser vorgezogen erhobene Recyclingbeitrag wurde in den Verkaufspreis eingerechnet. Nicht alle Händler bezahlten jedoch diesen Betrag. Deshalb konnten sie ihre Flaschen günstiger anbieten. Sie profitierten aber dennoch - als ,Trittbrettfahrer" - vom flächendeckend ausgebauten Sammelsystem. Dieser Umstand liess das freiwillige System beinahe scheitern.

Da unsicher war, ob die freiwillige Finanzierungslösung weiter bestehen würde, bereitete das BAFU die Einführung einer staatlich verordneten vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) vor. Diese wäre zum Tragen gekommen, wenn das heutige Modell nicht weiter funktioniert hätte. Da aber der Marktwert von PET-Rezyklat wegen der weltweit grossen Nachfrage deutlich gestiegen ist, der Detailhandel zukünftig mehr Eigenleistungen übernimmt und auf deren Entschädigung verzichtet, konnte der Verein PRS auf 1. Januar 2007 den Recyclingbeitrag von 4 auf 1,8 Rappen senken. Dadurch konnte PRS zwei weitere wichtige Detailhändler (Denner AG und Aldi Suisse AG) als Mitglieder gewinnen. Damit sind in Zukunft rund 95% des Getränkemarktes abgedeckt. Deshalb braucht das System zumindest vorläufig keine Stützung durch eine staatliche VEG auf PET-Getränkeverpackungen. Das BAFU verzichtete daher auf die Einführung dieser Gebühr.


Adresse für Rückfragen:
Peter Gerber, Abteilung Abfall und Rohstoffe, Sektion Konsumgüter und Ökobilanzen,
BAFU, Tel. 031 322 80 57
Herausgeber:
Bundesamt für Umwelt
Internet: www.umwelt-schweiz.ch  

Bundesamt für Umwelt BAFU
e-mail  


Bern - Veröffentlicht von pressrelations

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