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SPD: Unternehmensteuerreform: Aufkommensneutralität ist Bedingung 05-02-08

Zur Diskussion ueber eine Unternehmensteuerreform erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:

Das einzige, was in der bisherigen Debatte belegt ist, sind die nominalen Steuersaetze fuer Kapitalgesellschaften in Deutschland. Und es ist richtig und nichts wirklich Neues, dass diese nominale Steuersaetze fuer Kapitalgesellschaften im europaeischen Vergleich hoch sind.

Die nominalen Steuersaetze sind immer noch hoch, obwohl die Koalition den Koerperschaftsteuersatz seit 1998 um fast die Haelfte von 45 Prozent auf 25 Prozent gesenkt hat. Zusammen mit der Steuerbefreiung fuer Veraeusserungsgewinne sind die Kapitalgesellschaften in Deutschland damit in einem nie dagewesen Masse steuerlich entlastet worden.

Die Frage, wie hoch die Kapitalgesellschaften steuerlich belastet sind, kann jedoch keiner verlaesslich beantworten. Bezieht man naemlich die Steuern auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften auf das Bruttoinlandsprodukt, wie es die OECD tut, dann ist der Anteil in Deutschland mit einem Prozent am geringsten. Eine weitere Vergleichsmoeglichkeit bieten die so genannten impliziten Steuersaetze der EU-Kommission. Sie messen die effektive durchschnittliche Abgabenbelastung von Kapital, indem die Gesamtsteuereinnahmen auf Kapital als Prozentsatz der moeglichen Besteuerungsgrundlage ausgewiesen werden. Danach hatte Deutschland im Jahr 2002 nach Griechenland den niedrigsten impliziten Steuersatz auf Kapital in der Europaeischen Union. Glaubt man hingegen dem BDI oder der Opposition, dann ist Deutschland fuer Kapitalgesellschaften ein Hochsteuerland.

Gewissheit ueber die tatsaechliche Belastung der Unternehmen ist deshalb auch so schwierig zu erlangen, weil das Steuergeheimnis es verbietet, Beispiele aus der Praxis zu veroeffentlichen. Bei der Anhoerung im Finanzausschuss des Bundestages im Januar hat ein hochrangiger Vertreter des Finanzministeriums Schleswig-Holstein eingeraeumt, dass tatsaechlich weniger gezahlt werde, als es der Steuersatz vorgebe. Die angeblich hohe Unternehmenssteuerlast sei daher vielmehr eine theoretische Diskussion, die sich insbesondere bei den Grossunternehmen in der Praxis nicht widerspiegele.

Eine weitere Reform der Unternehmensbesteuerung setzt daher zunaechst einmal Klarheit ueber die tatsaechliche Belastung von Kapitalgesellschaften voraus. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereits dabei, sich diese Klarheit zu verschaffen. Nur auf diesem Fundament kann ueber erforderliche Massnahmen entschieden werden. Es gibt auch keinen Handlungsdruck. Denn die Erweiterung der EU hat den Steuerwettbewerb nicht verschaerft, dieser Wettbewerb bestand auch schon frueher. Und die Koalition hat die Wettbewerbsfaehigkeit der deutschen Wirtschaft bereits mit der Steuerreform 2000 nachhaltig gestaerkt. Das gilt fuer Kapitalgesellschaften wie Personenunternehmen.

Eine weitere Unternehmenssteuerreform ist daher mittelfristig, fruehestens nach der Bundestagswahl ins Auge zu fassen. Schnellschuesse verbieten sich von selbst und wenn die Union die Koalition jetzt draengt, ein Eilgesetz vorzulegen, dann will sie nur von ihrem eigenen Versagen ablenken. Denn die Opposition hat sich in den letzten Jahren steuerpolitisch mit Fragen befasst, die keine sind. Bierdeckel gehoeren in die Kneipe und nicht in die Steuerpolitik. CDU/CSU haben auf dem Feld der Unternehmensbesteuerung versagt, das haben ihr die Fachleute erst vor kurzem bei der Anhoerung zu ihren Steuervorschlaegen ins Parteibuch geschrieben. Jetzt versuchen sie, dieses Versagen zu kaschieren.

Eine Unternehmensteuerreform muss aufkommensneutral sein. Weitere Steuerausfaelle koennen sich die oeffentlichen Haushalte nicht leisten. Die Steuerquote liegt mittlerweile auf dem niedrigsten Niveau seit Bestehen der Bundesrepublik. Wer jetzt noch weitere Einnahmeausfaelle in Kauf nehmen will, der will hoehere Gewinne fuer Aktionaere und weniger Mittel fuer wichtige Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur. Nur wenn wir aber Mittel fuer Standortvorteile, die wir noch haben, bereitstellen, werden wir trotz eines moeglicherweise etwas hoeheren Steuerniveaus fuer Unternehmen weiterhin wettbewerbsfaehig bleiben. Einen Steuersenkungswettlauf nach nten kann Deutschland nicht gewinnen. Das wuerde auch weder Wachstum noch mehr Arbeitsplaetze generieren. Das Beispiel der Deutschen Bank belegt leider eindrucksvoll, wie hoehere Gewinne verwendet werden. Von zusaetzlichen Arbeitsplaetzen keine Spur.

Hauptaufgabe einer weiteren umfassenden Unternehmensteuerreform wird es daher sein zu entscheiden, ob und wie die Besteuerung von Unternehmen umstrukturiert werden soll. Hier gibt es verschiedene Moeglichkeiten, die in den naechsten Monaten in den zustaendigen Gremien von Partei und Bundestagsfraktion beraten werden.

Sachlich und zeitlich unabhaengig davon waere die Umsetzung der Option, die auch Bundesminister Clement angesprochen hat, naemlich die nominalen Steuersaetze zu senken und zur Gegenfinanzierung die steuerliche Bemessungsgrundlage zu verbreitern. Das waere auch ein weiterer Beitrag zur Steuervereinfachung im Unternehmensteuerrecht.  
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