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Gerichte unterstützen CHEP im Kampf gegen illegale Paletten-Händler 07-10-19

WEYBRIDGE, GB - Zwei Gerichtshöfe in Spanien und
Frankreich haben kürzlich Urteile zugunsten von CHEP, dem weltweit führenden
Anbieter im Pooling von Paletten und Behältern, gefällt. In beiden Fällen
ging es um die unerlaubte Benutzung von CHEP Paletten. Ein Händler, der des
Diebstahls von CHEP Ladungsträgern von einem Markt in der spanischen Provinz
Zaragoza beschuldigt wurde, wurde von einem Gerichtshof in der Region zu
einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Gerichtshof im
französischen Lyon ordnete an, dass ein Palettenhändler 400 unrechtmäßig
angeeignete Paletten an CHEP zurückgeben muss.

Die unerlaubte Benutzung gepoolter Paletten in der europäischen
Logistikkette ist ein bereits seit längerer Zeit bestehendes Problem. Die
gepoolten Paletten werden von ihren Eigentümern, also Pooling-Unternehmen
wie CHEP, auf Mietbasis gemanagt und Kunden für den Transport von Gütern
durch die Supply Chain zur Verfügung gestellt. CHEP sammelt die Paletten
über sein Logistiknetz ein, inspiziert und repariert sie, sofern dies
erforderlich ist, und gibt sie anschließend erneut an Kunden aus. Die
Paletten werden grundsätzlich nur vermietet und niemals verkauft, und CHEP
bleibt alleiniger Eigentümer seiner Paletten. Damit die Paletten leichter
erkennbar sind, sind sie blau gestrichen, tragen das Logo des Unternehmens
und sind zudem mit "Property of CHEP" beschriftet.

Es gibt jedoch immer wieder Palettenhändler, die trotz der unbestrittenen
Tatsache, dass die Paletten Eigentum von CHEP sind, illegale Paletten-Pools
mit CHEP Paletten betreiben. Die Gerichtshöfe in ganz Europa haben bisher
einheitlich das Urteil gefällt, dass diese Praktiken unlauter seien, und
haben in einigen Fällen sogar entschieden, dass der Verstoß strafrechtlich
verfolgbar sei.

CHEP als Unternehmen zögert nicht, gegen diese Händler gerichtliche Schritte
einzuleiten. Sehr viele Urteile sind bisher zugunsten von CHEP ausgefallen.
2005 resultierte ein Vergleich in Oldenburg mit einem Palettenhändler darin,
dass 77 Paletten an CHEP zurückgegeben wurden. Außerdem einigte man sich auf
die zukünftige Rückgabe von CHEP Paletten. Im selben Jahr ordnete das
Berufungsgericht in Antwerpen an, dass ein Palettenhändler 1.000 Paletten an
CHEP zurückgeben musste und bestätigte damit erneut, dass CHEP rechtmäßiger
Eigentümer der Paletten ist.

"Diese Urteile bekräftigen, dass die nicht autorisierte Nutzung von CHEP
Eigentum grundsätzlich illegal ist. CHEP wird bei Zuwiderhandlung auch
weiterhin entsprechende rechtliche Schritte einleiten, um die Interessen von
CHEP und die der gesamten Supply Chain in Europa zu schützen", erklärte
Giuseppe Sanna, Senior Vice President, General Counsel, CHEP Europe.

Über CHEP
CHEP ist weltweit der führende Anbieter im Pooling von Paletten und
Kunststoffbehältern. Viele der weltweit größten Unternehmen zählen zum
Kundenkreis. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 7.700 Mitarbeiter in 44
Ländern. CHEP nutzt modernste Technologie und eine aus mehr als 285
Millionen Paletten und Behältern bestehende Infrastruktur, um seinen Kunden
herausragende und umweltfreundliche Logistiklösungen anzubieten, die die
Ware optimal schützen. Hierzu gehören zum Beispiel Supply Chains in der
Konsumgüter-, Frischeprodukte-, Getränke- und Automobilindustrie. Das
Unternehmen arbeitet mit globalen Partnern wie Procter & Gamble, SYSCO,
Kellogg's, Kraft, Nestlé, Ford und GM ganz nach seinem Motto Handling the
World's Most Important Products. Everyday. zusammen. Weitere Informationen
zu CHEP finden Sie unter www.chep.com  

Weitere Informationen:

Robert Hutchison
Director, Marketing & Communications
CHEP Europe
+44 (0)1932 833035
e-mail  


Nathalie Freter
Specialist, Marketing Communications
CHEP Deutschland GmbH
+49 (0) 221 93 571-169
e-mail1  
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