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Deregulierung fördert Eigenverantwortung: Fragen und Antworten zur Betriebssicherheitsverordung 08-01-22

Was ist die Betriebssicherheitsverordnung?
Klaus Beck: „Sicherheit steht im Mittelpunkt beim Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen. Mit der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, wurde ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EG-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen geschaffen. Sie fasst die Anforderungen aus bislang unterschiedlichen Rechtsverordnungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen in einer Rechtsnorm zusammen.“

Also ist die Betriebssicherheitsverordnung nur etwas für große Unternehmen?
Klaus Beck: „Ganz im Gegenteil. Sie betrifft grundsätzlich alle bis hin zu Privaten, die Arbeitsmittel bereitstellen und überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Die Verordnung definiert Arbeitsmittel als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Damit ist die Handbohrmaschine ebenso Arbeitsmittel wie die Lampe, der Lieferwagen, der Gabelstapler oder die prozessgesteuerte Anlage. Das betrifft beispielsweise Handwerksbetriebe.“

Was ist eine überwachungsbedürftige Anlage?
Klaus Beck: „Dampfkessel-, Druckbehälter und Füllanlagen, Leitungen mit innerem Überdruck für gefährliche Medien, Aufzugsanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Aber auch Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt für mehr als 10.000 Litern für entzündliche, leicht entzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Flüssiggas- oder Heizölbehälter. Außerdem Füll- und Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Liter pro Stunde für die gleichen Flüssigkeiten, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen.“

Und welche Pflichten haben Betreiber solcher Anlagen?
Klaus Beck: „Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen und Arbeitsmittel sicher sind. Daher ist es wichtig, den aktuellen Stand der Technik zu beachten und, so erforderlich, die Erlaubnis zum Betrieb der Anlage einzuholen. Unter Beachtung der Prüffristen müssen regelmäßige Prüfungen vorgenommen werden und Unfälle und Schäden unverzüglich der entsprechenden Behörde gemeldet werden. Wir helfen unseren Kunden bei der Planung ihrer Prüfungen.“

Wie delegiere ich diese Aufgaben an einen Partner?
Klaus Beck: „Wir möchten, dass sich unsere Kunden vollständig auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir entlasten unsere Kunden, indem wir sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen. Denn wir prüfen nicht nur, sondern achten auch, wo notwendig, auf Einsatzbedingungen, Umfeld und mögliche Wechselwirkungen. Das können unsere über 1.000 Sachverständigen besonders effizient, weil sie Anlagen aller Kunden seit der Inbetriebnahme kennen.“

Lässt sich jetzt auch Geld sparen?
Klaus Beck: „Die Betriebssicherheitsverordnung schafft ein neues Preissystem. TÜV NORD Systems ist nicht mehr an Gebührentabellen gebunden, die es in der Vergangenheit gab. Unsere Kunden gewinnen durch die neuen Freiräume, welche die Betriebssicherheitsverordnung gibt - ohne am Wichtigsten, der Sicherheit und Verfügbarkeit der überwachungsbedürftigen Anlagen, zu sparen. Individuelle, abgestimmte Preise, die auf konkrete Wünschen und Anforderungen basieren, sind nun möglich.


Pressekontakt:
TÜV NORD Gruppe Konzern-Kommunikation
Jochen May Telefon 0511 986-1421, Fax -28991421
Tim Kreitlow Telefon 0511 986-1410, Fax -28991410
e-mail  
Web: www.tuev-nord.de/presse  

Hannover - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=310431  
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